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WiSe19 AK Vertrauensperson: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Antrag zu einer Selbstverpflichtung der ZaPF
Antrag zu einer Selbstverpflichtung der ZaPF


Die ZaPF bekräftigt(und konkretisiert)die Selbstverpflchtung aus Wien 2013[1]:
Die ZaPF bekräftigt (und konkretisiert) die Selbstverpflchtung aus Wien 2013[1]:


"Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet."  
"Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet."  


Um die Arbeit der Vertrauenspersonen zu verbessern, ist der Austausch der Vertrauenspersonen untereinander gestattet. Dabei wird die Anonymität der Hilfesuchenden stets gewährleistet. In jedem Einzelfall muss mit der hilfesuchenden Person abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang das Themengebiet abstrahiert in den Austausch getragen wird. Dazu ist zum Beispiel geplant, dass sich Vertrauenspersonen zum Ende einer ZaPF treffen. Mit einem Austausch soll sichergestellt werden, dass Probleme erkannt und strukturiert angegangen werden können. Ziel ist es beispielsweise Fortbildungen zu Schwerpunktthemen arrangieren zu können. Mögliche Maßnahmen gegen strukturelle Probleme sollen mit zukünftigen Orgas besprochen werden.
Um die Arbeit der Vertrauenspersonen zu verbessern, ist der Austausch der Vertrauenspersonen untereinander gestattet. Dabei wird die Anonymität der Hilfesuchenden stets gewährleistet. In jedem Einzelfall muss mit der hilfesuchenden Person abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang das Themengebiet abstrahiert in den Austausch getragen wird. Dazu ist zum Beispiel geplant, dass sich Vertrauenspersonen zum Ende einer ZaPF treffen. Mit einem Austausch soll sichergestellt werden, dass Probleme erkannt und strukturiert angegangen werden können. Ziel ist es beispielsweise Fortbildungen zu Schwerpunktthemen arrangieren zu können. Mögliche Maßnahmen gegen strukturelle Probleme sollen mit zukünftigen Orgas besprochen werden.
[1] https://zapf.wiki/WiSe13_AK_Anti_Harassment_Policy


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