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Richtlinien für Vertrauenspersonen sind wünschenswert | Richtlinien für Vertrauenspersonen sind wünschenswert | ||
Schulungen für VPers sind nicht praktikabel für einzelne Veranstaltungen, insbesondere wenn sie verpflichtend sind | |||
Rauschverbot: nur sinnvoll wenn es Dienstzeiten gibt; wenn es keine Dienstzeiten gibt soll es keine Einschränkungen geben, da sich jede VP selbst einschätzen kann | Rauschverbot: nur sinnvoll wenn es Dienstzeiten gibt; wenn es keine Dienstzeiten gibt soll es keine Einschränkungen geben, da sich jede VP selbst einschätzen kann (können muss) | ||
Qualitätssicherung: | Qualitätssicherung: | ||
* | * mit einer Selbstverpflichtung die unterschrieben werden soll (psychologische Bindung) | ||
* Verschwiegenheit: | * Verschwiegenheit: Musste in Würzburg offen bleiben, am Besten übernehmen wir die ausführliche Diskussion im AK Vertrauensperson der ZaPF in [[WiSe19_AK_Vertrauensperson|Freiburg]] | ||
=== Bonn === | === Bonn === | ||