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WiSe19 AK Vertrauensperson: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in  
Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in  


letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet.").
letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet." [[https://zapf.wiki/WiSe13_AK_Anti_Harassment_Policy]]).


Es wird die folgende Formulierung ausdiskutiert (Karola formuliert sehr schön am Ende ein Gesamtkonzept :-). Wichtige Punkte sind:
Es wird die folgende Formulierung ausdiskutiert (Karola formuliert sehr schön am Ende ein Gesamtkonzept :-). Wichtige Punkte sind:
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Ergebnis:
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[einfügen]
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Wir schauen in der Postersession, ob es große Anmerkungen gibt :-)


== Zusammenfassung/Ausblick ==
== Zusammenfassung/Ausblick ==