Weitere Optionen
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Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in | Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in | ||
letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet."). | letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet." [[https://zapf.wiki/WiSe13_AK_Anti_Harassment_Policy]]). | ||
Es wird die folgende Formulierung ausdiskutiert (Karola formuliert sehr schön am Ende ein Gesamtkonzept :-). Wichtige Punkte sind: | Es wird die folgende Formulierung ausdiskutiert (Karola formuliert sehr schön am Ende ein Gesamtkonzept :-). Wichtige Punkte sind: | ||
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Wir schauen in der Postersession, ob es große Anmerkungen gibt :-) | |||
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