SoSe06 AK ZaPFI: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Juni 2006, 19:09 Uhr

Daten

Zeit: Do, 25.05.2006 13:30-15:30
Ort: WIL C205
Sitzungsleitung: Dominik Wegerle (JWGU Frankfurt)
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden) / Martin Sack (ETH Zürich)

Anwesende Fachschaften

TU Dresden
FH OOW Emden
FAU Erlangen-Nürnberg
JWGU Frankfurt
Uni Freiburg
Uni Hamburg
Uni Karlsruhe
Uni Rostock
Uni Siegen
ETH Zürich
HU Berlin
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Kommentar

Satzung der ZaPF.

Protokoll

Legitimation der ZaPF

Auf dem Endplenum der Sommer-ZaPF 2005 in Erlangen wurde beschlossen, ein Schreiben zur Legitimation der ZaPF an alle bekannten Physik-Fachschaften zu verschicken. Das Schreiben ist jedoch verloren gegangen und nichts ist passiert.

Was will die ZaPF?

Die ZaPF dient dem Austausch zwischen Fachschaften, existiert momentan jedoch nur einmal pro Semester. Zwischen den ZaPFen wird selten weitergearbeitet. Es sollten nicht nur die Ausrichter der ZaPF als Ansprechpartner dienen, sondern vielmehr ein Gremium, das befähigt ist, selbstständig zu agieren (ist natürlich der ZaPF gegenüber rechenschaftspflichtig). Für dieses Gremium muss erst einmal eine Struktur geschaffen werden.

Aufgaben und Rahmenbedingungen für den Ständigen Ausschuss der Physik-Fachschaften

  • Öffentlichkeitsarbeit z.B. bei Resolutionen
  • Gebunden an die ZaPF selbst
  • Ansprechpartner nach Außen
  • Administrative Arbeit

Strikte Definitionen schrecken ab


Problem der Südländer: Initiative ist ungewählt

Hamburg: Contra – Initiativen sind offen. Jeder wird gehört und kann teilnehmen

Freiburg Beispiel: jede FS entsendet einen/mehrere Vertreter

Emden: Keine großen Ideen, sondern erst sehen, wie es läuft


Sollte der StAPF die Ressourcen der jDPG nutzen?


Ist die Beschlussfähigkeit bei „virtuellen“ Sitzungen/Telefonkonferenz gegeben? Welche eigenständigen Entscheidungen darf/kann die StaPF treffen?


Erik: Bild der Physik in der Öffentlichkeit als längerfristiges inhaltliches Ziel


Wie der StAPF mit dem ZaPF e.V. verknüpft werden kann, muss rechtlich geklärt werden. Kontoführung kann genutzt werden. Bleibt der Status "gemeinnützig" des ZaPF e.V. erhalten?


Die Aufgaben des StAPF sollten als Anmerkungen an die Satzung hinzugefügt werden. (Hierzu dient das Wiki).

  • Beispiel: Dominik als Ansprechpartner Akkreditierungspool
  • soweit möglich sollten die letzten und die nächsten Ausrichter der ZaPF im StAPF vertreten sein
  • Dokumentierung der ZaPF-Themen um Informationen über die Teilnehmergenerationen hinaus zu sammeln

Satzungsentwurf

Der im Vorfeld der ZaPF erarbeitete Entwurf für die Satzung (als Vorbild diente die Satzung der BauFaK) wird diskutiert und einige Änderungen werden vorgenommen.


  • § 3.3 … Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
  • § 1.1 … Die Fachschaftstagung der deutschsprachigen Studierenden …
  • § 5. … Die Stapf ist für die Archivierung (und Veröffentlichung) der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich.
  • Der StAPF wird auf jeder ZaPF neu gewählt.
  • § 5. … höchstens fünf Physikstudenten von mindestens drei verschiedenen Hochschulen
  • Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
  • Wahlordnung siehe GO.


Sollte mehr als fünf Kandidaten zur Wahl stehen, entscheidet die Summe der "Ja"-Stimmen.


Diskussion über die Legitimation der ZaPF, ist hier aber nicht Thema des AK.


  • Plenum der ZaPF ist höchstes beschlussfassendes Gremium.
  • Sitzungen des StAPF sind "öffentlich" - z.B. via IRC, mit log.
  • Sitzungen müssen rechtzeitig angekündigt werden.
  • § 7. Finanzen komplett gestrichen

Schlussbestimmungen werden sofort nach Beschluss der Satzung aktualisiert (es handelt sich um eine redaktionelle Änderung).

  • Satzungsänderung entspricht einer Änderung der GO

Weiterer Verlauf

Nach dem AK wird der geänderte Satzungsentwurf ausgedruckt und ausgehängt.


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