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SoSe19 AK Vertrauensperson Satzung und GO-Änderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Hannah (HUB) (Diskussion | Beiträge)
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= Arbeitskreis: AK Vertrauensperson Satzungs- und GO-Änderung =
= Arbeitskreis: AK Vertrauensperson Satzungs- und GO-Änderung =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom 09.06.jjjj
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: HH:MM Uhr
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: Vorname Nachname (Uni)
: Vorname Nachname (Uni)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--:RWTH Aachen,-->
RWTH Aachen,
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
Freie Universität Berlin,
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
Humboldt-Universität zu Berlin,
<!--:Technische Universität Berlin,-->
Technische Universität Berlin,
<!--:Universität Bielefeld,-->
Universität Bielefeld,
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
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<!--:Technische Universität Clausthal,-->
<!--:Technische Universität Clausthal,-->
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
Heinrich Heine Universität Düsseldorf,
<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
<!--:Technische Universität Dortmund,-->
<!--:Technische Universität Dortmund,-->
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<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,-->
<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Goethe-Universität a. Main,-->
Goethe-Universität a. Main,
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
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<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
Philipps-Universität Marburg,
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
Universität Potsdam,
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität Rostock,-->
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<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
Karlsruher Institut für Technologie
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
'''Satzungs-Änderung Vertrauenspersonen'''


Amtszeit der Vertrauenspersonen bis zur nächsten ZaPF verlängern


Begründung:</br>
1. Es gibt inzwischen viele Veranstaltungen zwischen den ZaPFen, auf/während denen Ansprechpersonen ebenfalls sinnvoll sind.</br>
2. Vielleicht werden Probleme erst nach der ZaPF bewusst/verarbeitet, auch dann ist es gut, eine Vertaruensperson zu haben.
Diskussion zu konkrete Änderungen:</br>
Vertrauensperson in Auflistung der anderen Ämter mit aufnehmen: Mitgliedschaft endet mit Ende der Amtszeit, Niederlegung des Amtes oder Ableben der amtsinhabenden Person.
Bei den Vertrauenspersonen ergänzen, dass die Amtsperiode mit Wahl beginnt und mit Beginn der nächsten ZaPF endet.
Warum nicht bis zur nächsten Wahl (nahtloser Übergang)</br>
Dafür: es gibt in jedem Fall Vertrauenspersonen, auch wenn sich auf der nächsten ZaPF keine Personen aufstellen lassen.</br>
Problem: Konzept der Vertrauenspersonen ist, dass den Vertrauenspersonen das Vertrauen ''dieser'' ZaPF ausgesprochen wird. Außerdem sind verlängerte Amtszeiten möglich, sollten sich einmal zu einer ZaPF keine Vertrauenspersonen aufstellen.
Sind die zwei Vertrauenspersonen der ausrichtenden Fachschaften die "neue Generation"? -> nein, werden nicht gewählt, sondern von der Orga eingesetzt.
Konsens: Wenn eine Person Vertrauensperson bleiben möchte, stellt sie sich eh zur nächsten ZaPF auf und damit wird es eine neue Wahl geben.
Brauchen wir eine neue Vertrauenspersonen, wenn eine Person zurück tritt?</br>
Nein, dann gibt es einfach eine VP weniger.
"Wenn zwei Drittel zurück treten, werden auch die anderen Plätze vakant" -> Ausnahme für Vertrauenspersonen einfügen:</br>
"Unabhängig von der Anzahl der zurückgetretenen Mitglieder gilt die Gruppe der verbleibenden Vertrauenspersonen weiterhin als gewählt."
Soll die Möglichkeit bestehen bleiben, Vertrauenspersonen abwählen zu können? Ja.
'''GO-Änderung Vertrauenspersonen'''
'''Formatierung:'''
Punkt 7 und 8 der alten GO tauschen: erst klären, wie die Bewerbung läuft, dann wie gewählt wird und danach, was passiert, wenn der Gruppe kein Vertrauen ausgesprochen wird.
Alles zu Vertrauenspersonen in einen eigenen Abschnitt 4.3 packen und nicht über mehrere Punkte in 4.2 verteilen?
Innerhalb des Verfahrens noch verschieben, Reihenfolge: Bewerbung + Vorstellung, keine Personaldebatte, Wahlprozedere, Reihenfolge der Bekanntgabe alphabetisch, Vertrauen aussprechen, Vertrauen aussprechen bei weniger als 7 Peronen, was passiert ohne Vertrauen, ausrichtende Orga gibt noch zwei dazu.
'''Inhaltliche Änderungen:'''
Der Gruppe der Vertrauenspersonen wird das Vertrauen durch Akklamation ausgesprochen falls nicht anders gewünscht.</br>
Verschärfung, da jetzt Konsens-Entscheidung. Ist das Aussprechen des Vertrauens überhaupt notwendig?
Ergebnis: Änderung zu "falls nicht anders gewünscht, in offener Wahl per Handzeichen"
Sollten sich weniger als 7 Personen beworben haben, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich, um der Gruppe das Vertrauen auszusprechen.</br>
Begründung: Prozentzahl erhöhen, um möglichst vielen Leuten eine Ansprechperson zu bieten.</br>
Verträgt sich das noch mit der Akklamation? - Hier werden wieder Zettel ausgeteilt.
Was passiert, wenn den Vertrauenspersonen nicht das Vertrauen ausgesprochen wird?</br>
Momentaner Vorschlag (so lange neu bewerben + wählen, bis einer Gruppe das Vertrauen ausgesprochen wird) kann zu einer Endlos-Schleife führen.</br>
Satzung hat schon die Lösung: werden keine neuen Personen gewählt, bleiben die Posten vakant.</br>
Stattdessen nur eine Wiederholung machen? Ist eine erneute Wahl überhaupt notwendig?</br>
Abstimmung ist immer "habt ihr mindestens eine Person in dieser Gruppe, der ihr vertraut?" Ein zweiter Abstimmungsdurchlauf mit mindestens einer neuen Person, würde das Problem vielleicht lösen.
Was ist wichtiger: gewählte Vertrauenspersonen zu haben oder dass sich keine Personen verpflichtet fühlen, sich aufstellen zu müssen und evt. gar keine Lust darauf haben, Vertrauensperson zu sein?</br>
Auch im zweiten Wahlgang ist keine Person gezwungen, sich als Vertrauensperson zu bewerben.</br>
Die Vertrauenspersonen, denen das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, haben sich trotzdem im Plenum vorgestellt und können angesprochen werden.
Stattdessen als Zwischenlösung vor dem ersten Wahlgang nochmal fragen, ob sich zusätzlich noch Personen aufstellen möchten? Hat auch Vor- und Nachteile.</br>
Verfahren für den Fall, dass der Gruppe das Vertrauen nicht ausgesprochen wird, erstmal raus nehmen und nochmal Gedanken dazu machen.
'''Geschlechterneutrale Satzung'''
Änderungen:
Vertreter/Vertreterinnen zu "vertretende Person"
Amtsinhaber/Amtsinhaberin zu "amtsinhabende Person"
Teilnehmer/Teilnehmerin zu "teilnehmende Person"
KomGrem: "weiterhin entsendet dieses Gremium gemeinsam eine vertretende Person"
Helfer/Helferinnen zu "Helfenden"
Sprecher/Sprecherin zu "repräsentierende Person"</br>
Zusätzlich ergänzen, dass diese Person sich die "Stimme der ZaPF" nennen darf.


== Zusammenfassung/Ausblick ==
== Zusammenfassung/Ausblick ==
 
Viel Spaß und Freude.