SoSe19 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:BeispielUser|BeispielUser]] <br \>
'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:BeispielUser|BeispielUser]] <br \>


'''Einleitung und Ziel des AK''' <br \>
=== Ärztliche Schweigepflicht/Atteste ===
''Z.B. Resolution, Positionspapier, HowTo/Guide, GO/Satzungsänderung, Austausch, sonstige Ziele wie Wiki aufräumen, Studienführer aktualisieren etc.''
* Bis vor wenigen Jahren reichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


'''Handelt es sich um einen Folge-AK?''' <br \>
* Nun werden vermehrt Symptome abgefragt
''Ja/Nein, Link zum Protokoll des alten AK, Ist das Vorwissen zwingend erforderlich oder ist das Vorwissen hilfreich aber nicht notwendig?''


'''Wer ist die Zielgruppe?''' <br \>
*    Nicht-Experten / fachlich nicht geschulte Menschen entscheiden dann, ob wirklich eine Prüfungsunfähigkeit bestand
''Z.B. Einsteiger oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehrämtler, in den Akkreditierungspool entsandte, etc.''


'''Wie läuft der AK ab?''' <br \>
*    Arbeitsunfähigkeit ungleich Prüfungsunfähigkeit
''Z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?''


'''Voraussetzungen (materielle und immaterielle) ''' <br \>
*    Ärztliche Schweigepflicht wird nicht gebrochen, da Studi die Informationen holt und freiwillig weitergibt
''Z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse''


'''Materialien und weitere Informationen''' <br \>
*    Datenschutz ist wohl auch kein Problem, da Prüfungsausschuss die Informationen braucht
''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen'' <br \>


*    Daten werden nicht aktiv verwendet


*    Lieblingsbeispiel: Studis an unterschiedlichen Fakultäten werden bei gleichen Symptomen anders von PA eingeschätzt
-> Ungleichbehandlung, solange dezentrale PA
''' Mögliche Lösungen:''' Nicht-Erscheinen entspricht Rücktritt (dabei sollten aber unbeschränkt viele Versuche gegeben sein)
'''  Mögliche Ansatzpunkte für Resos:''' Fristen für Abmeldungen, Atteste/Datenschutz/Symptomoffenlegung, Studieren mit psychischer Belastung
 
==rechtliche Situation / Sammlung ==
   
*[http://openjur.de/u/153064.html Krankmeldung erfolgte unverzüglich, jedoch ohne Angabe von Symptomen, Prüfung "mangelhaft" gewertet]
*[http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20L%203178%2F96&Suche=OVG%20L%FCneburg%2C%20Urteil%20vom%2015.09.1998%20-%2010%20L%203178%2F96%2C%20KMK-HSchrR%2FNF%2021%20C.1%20Nr.%2030%3B Prüfung als nicht bestanden gewertet, da Attest ohne Angabe von Gründen, 2 Atteste, aber kein Amtsärztliches Attest]
*[https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1996-08-06/6-B-17_96]
===Sammlung Positionspapiere:===
==== KIF: ====
* Reso zu Attesten: https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit
* Reso zu Prüfungsabmeldefristen: https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF445:Resolutionen/An-_und_Abmeldefristen (es wäre ein Traum, wenn das so umgesetzt werden würde)
====    PsyFaKo: ====
* Allgemeines PP zu Studieren mit speziell psychischer Belastung: https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-%E2%80%9EStudieren-mit-psychischer-St%C3%B6rung-%E2%80%93-Chancengleichheit-auch-bei-Pr%C3%BCfungen%E2%80%9C.pdf
* Positiospapier zu Symptompflicht: https://psyfako.org/wp-content/uploads/2017/09/Positionspapier-20.-PsyFaKo-Offenlegung-Krankheitssymptome-in-%C3%A4rztlichen-Attests.pdf
====      ZaPF: ====
* https://zapf.wiki/SoSe17_AK_Symptompflicht
*        https://zapf.wiki/images/9/90/Symptompflicht_SoSe17.pdf
*        https://zapf.wiki/images/b/b5/Symptompflicht_WiSe16.pdf
====      BuFaK WiSo: ====
* https://www.bufak-wiso.de/positionspapiere/datenschutz-pruefungsunfaehigkeit.html
====      FaTaMa: ====
* https://pad.fa-ta-ma.de/p/Beschluss_Atteste
 
====      FZS:====
* https://www.fzs.de/2015/03/15/aerztliche-atteste-statt-glaeserner-studis-bei-pruefungsunfaehigkeit/
===      Auszug aus dem Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes Sachsen-Anhalt: ===
          §12 (9) 1Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus, es sei denn, es bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. 2Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten wählen können. 3Eine Einholung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse oder Gutachten der unteren Gesundheitsbehörden findet nicht statt., soweit nicht staatliche Prüfungsämter oder staatliche Prüfungsordnungen etwas anderes vorschreiben.
*  Informationssammlung StuRa OVGU Magdeburg: https://wiki.stura-md.de/wiki/Datenschutz/2010-03-FWW-Attest
*  Problem: Symptome offenlegen, damit Prüfungsausschuss bewerten kann, ob Prüfungsunfährigkeit besteht Abmeldefrist für Prüfungen liegen teilweise nicht so gut (https://www.bufak-wiso.de/positionspapiere/forderung-von-flexiblen-pruefungsan-und-abmeldungen.html)
-> Anscheinattest
= Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}} =
= Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}} =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj

Version vom 5. Mai 2019, 10:38 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: BeispielUser

Ärztliche Schweigepflicht/Atteste

  • Bis vor wenigen Jahren reichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Nun werden vermehrt Symptome abgefragt
  • Nicht-Experten / fachlich nicht geschulte Menschen entscheiden dann, ob wirklich eine Prüfungsunfähigkeit bestand
  • Arbeitsunfähigkeit ungleich Prüfungsunfähigkeit
  • Ärztliche Schweigepflicht wird nicht gebrochen, da Studi die Informationen holt und freiwillig weitergibt
  • Datenschutz ist wohl auch kein Problem, da Prüfungsausschuss die Informationen braucht
  • Daten werden nicht aktiv verwendet
  • Lieblingsbeispiel: Studis an unterschiedlichen Fakultäten werden bei gleichen Symptomen anders von PA eingeschätzt

-> Ungleichbehandlung, solange dezentrale PA

Mögliche Lösungen: Nicht-Erscheinen entspricht Rücktritt (dabei sollten aber unbeschränkt viele Versuche gegeben sein)

Mögliche Ansatzpunkte für Resos: Fristen für Abmeldungen, Atteste/Datenschutz/Symptomoffenlegung, Studieren mit psychischer Belastung

rechtliche Situation / Sammlung

Sammlung Positionspapiere:

KIF:

PsyFaKo:

ZaPF:

BuFaK WiSo:

FaTaMa:

FZS:

Auszug aus dem Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes Sachsen-Anhalt:

          §12 (9) 1Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus, es sei denn, es bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. 2Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten wählen können. 3Eine Einholung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse oder Gutachten der unteren Gesundheitsbehörden findet nicht statt., soweit nicht staatliche Prüfungsämter oder staatliche Prüfungsordnungen etwas anderes vorschreiben. 

-> Anscheinattest

Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}}

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Zusammenfassung/Ausblick


1. Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (KaOS oder Kategorien-Liste). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([2]).
2. Nicht vergessen, bitte die Kategorie [[Kategorie:Vorlagen]] herausnehmen.

[[Kategorie:{{{Thema}}}]]