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==== Sachsen ==== | ==== Sachsen ==== | ||
Barbara Ludwig von der SPD (Ministerin für Wissenschaft und Kultur in Sachsen) sagte zu ihrem Amtsantritt, dass es in Sachsen mit der SPD keine Studiengebühren geben werde. | Barbara Ludwig von der SPD (Ministerin für Wissenschaft und Kultur in Sachsen) sagte zu ihrem Amtsantritt, dass es in Sachsen mit der SPD keine Studiengebühren geben werde. Zumindest für das Erststudium ist das in Sachsen auch der Fall. In Sachsen wird auch offiziell nicht an der Einführung von Studiengebühren gearbeitet. Nun ist es aber so, dass Barbara Ludwig als Bürgermeisterin in Chemnitz kandidiert. Wenn sie aus dem Amt geht, weiß noch keiner was kommt. | ||
Im Stillen Kämmerlein wird aber die Einführung von Studienkonten diskutiert. Das bedeutet, dass man ein gewisses Budget an Lehrveranstallungsgutschriften hat. Diese Gutschriften reichen für das 1,5 fache der Regelstudienzeit. Wenn man seine Gutschrift aufgebracht hat, kann man sein Konto durch Geld wieder aufladen. | |||
Dies bedeutet also | Im Stillen Kämmerlein wird aber die Einführung von Studienkonten diskutiert. Das bedeutet, dass man ein gewisses Budget an Lehrveranstallungsgutschriften hat. Diese Gutschriften reichen für das 1,5 fache der Regelstudienzeit. Wenn man seine Gutschrift aufgebracht hat, kann man sein Konto durch Geld wieder aufladen. | ||
Dies bedeutet also de facto eine Einführung von Langzeitstudiengebühren. Zur Zeit ist das ganze aber relativ sinnfrei, da in Sachsen nach dem (Regelstudienzeit + 4). Semester zwangsexmatrikuliert wird. Wenn diese Konten kommen, gibt es sicherlich keine Zwangsexmatrikulation mehr. | |||
Für das Zweitstudium werden in Sachsen auch jetzt schon Studiengebühren verlangt. | Für das Zweitstudium werden in Sachsen auch jetzt schon Studiengebühren verlangt. | ||
'''Chemnitz''' <br/> | '''Chemnitz''' <br/> | ||
s.o. | |||
'''Dresden''' (Nachtrag) <br/> | '''Dresden''' (Nachtrag) <br/> | ||
Für Dresden gelten die Regelungen für Sachsen in vollem Umfang. Es gibt keine Sonderregelungen. | Für Dresden gelten die Regelungen für Sachsen in vollem Umfang. Es gibt keine Sonderregelungen. | ||
==== Schleswig-Holstein ==== | ==== Schleswig-Holstein ==== | ||