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WiSe18 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Chantal (Diskussion | Beiträge)
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===== 5. Gremien =====
===== 5. Gremien =====
'''Zusammensetzung und Statusgruppenveto''' Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgremien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten:
'''Zusammensetzung und Statusgruppenveto''' Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgremien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten:
# Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sicher gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden.  
# Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht [siehe Punkt 2] sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden.  


''Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf</ref>
''Vergleiche hierzu Abschnitt „Gremien“ der Resolution zu Hochschulgesetzen.''<ref>https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Hochschulgesetze/reso_hsgesetze.pdf</ref>


# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto).
# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (''Statusgruppenveto'').
# Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.]  
# Die Mitglieder des Dekanats [und des Präsidiums bzw. Rektorats] dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen. [Die Leitung von Gremien erfolgt durch einen selbst gewählten Vorsitz.]  


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und Stellungnahmen garantiert werden.
und Stellungnahmen garantiert werden.


'''Gremienvor- beziehungsweise -nachmittag''' Die ZaPF spricht sich dafür aus,Hochschulgesetz einen für Gremienarbeit reservierten Vor- oder Nachmittagverankern. Insbesondere sollen in diesem Zeitraum keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Wahl des Zeitraums und des Wochentages soll der jeweiligen Hochschule überlassen bleiben.
'''Gremienvor- beziehungsweise -nachmittag''' Die ZaPF spricht sich dafür aus, im Hochschulgesetz einen für Gremienarbeit reservierten Vor- oder Nachmittag zu verankern. Insbesondere sollen in diesem Zeitraum keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Die Wahl des Zeitraums und des Wochentages soll der jeweiligen Hochschule überlassen bleiben.


===== 6. Gleichstellung =====
===== 6. Gleichstellung =====