WiSe18 AK Hörsaalbranding: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Protokoll''' vom 24.11.18 | '''Protokoll''' vom 24.11.18 | ||
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: | : [Benutzer:Lisanne (TUDa)|Lisanne (TUDa) ] | ||
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: | : alle | ||
; Anwesende Fachschaften | ; Anwesende Fachschaften | ||
<!--: RWTH Aachen,--> | <!--: RWTH Aachen,--> | ||
<!--: Uni Augsburg,--> | <!--: Uni Augsburg,--> | ||
<!--: FU Berlin,--> | <!--: FU Berlin,--> | ||
: HU Berlin, | |||
<!--: TU Berlin,--> | <!--: TU Berlin,--> | ||
<!--: Uni Bielefeld,--> | <!--: Uni Bielefeld,--> | ||
<!--: Uni Bochum,--> | <!--: Uni Bochum,--> | ||
: Uni Bonn (ab 08:35 Uhr), | |||
: TU Braunschweig, | |||
<!--: Uni Bremen,--> | <!--: Uni Bremen,--> | ||
<!--: Uni Chemnitz,--> | <!--: Uni Chemnitz,--> | ||
<!--: TU Cottbus,--> | <!--: TU Cottbus,--> | ||
: TU Darmstadt, | |||
<!--: TU Dortmund, --> | <!--: TU Dortmund, --> | ||
<!--: TU Dresden,--> | <!--: TU Dresden,--> | ||
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<!--: Uni Rostock,--> | <!--: Uni Rostock,--> | ||
<!--: Uni Tübingen,--> | <!--: Uni Tübingen,--> | ||
: TU Wien | |||
<!--: Uni Wien,--> | <!--: Uni Wien,--> | ||
<!--: Uni Wuppertal,--> | <!--: Uni Wuppertal,--> | ||
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== Protokoll == | == Protokoll == | ||
Pad | === Pad === | ||
https://hackmd.wuerzburg18.de/1q39u990QXSK4fxqGR6qMA# | |||
=== Einleitung === | |||
Wir sprechen kurz über das Thema Hörsaalsponsoring allgemein, das verabschiedete Positionspapier und die AK-Leitung legt dar, warum sich auf Werbung in Lehr- und Lernräumen beschränkt wurde. | |||
Aus dem Positionspapier soll nun eine Reso gemacht werden. | |||
=== Positionspapier gegen kommerzielle Werbung in Lern- und Lehrräumen === | |||
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) spricht sich dafür aus, dass in Räumen der Lehre und des Lernens (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehr- und Lernbetrieb das Arbeiten ohne Beeinflussung durch Werbung stattfinden soll. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende unbeeinflusst von Interessen Dritter Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Diese Arbeitsatmosphäre wird durch Werbung beeinträchtigt. Kommerzielle Werbung [1] in diesen Räumen, insbesondere Hörsaal- und Raumbranding [2] ist von daher nicht hinnehmbar. | |||
[1] Werbung meint hier Maßnahmen zur Öffentlichkeitswirkung von kommerziellen, außeruniversitären Einrichtungen. | |||
[2] Hörsaal- und Raumbranding meint hier den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten. | |||
https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_gegen_kommerzielle_Werbung_in_Lern-_und_Lehrr.C3.A4umen | |||
=== Vorschläge für weitere Punkte zur Aufnahme in die Resolution === | |||
* Offenen und transparenten Diskurs mit allen Statusgruppen vor der Entscheidung fordern | |||
* Unabhängigkeit der Lehre | |||
* Firmenkonkurrenzkämpfe sollten nicht auf Rücken der Studierenden ausgetragen werden | |||
* Erläuterung [1] genauer spezifizieren? Aber vielleicht schränkt man damit zu sehr ein | |||
* Raumbranding muss unterlassen werden | |||
=== Entwurf Resolution === | |||
==== Resolution gegen kommerzielle Werbung in Lern- und Lehrräumen ==== | |||
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) fordert die Unterlassung von Raumbranding [1] und kommerzieller Werbung [2] in allen Lern- und Lehrräumen (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehrbetrieb. | |||
Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebes ist es, dass Studierende unbeeinflusst von Interessen Dritter Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. | |||
Raumbranding beeinträchtigt diesen Prozess und steht daher im Widerspruch zu der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Lehre [3]. | |||
Raumbranding ist insbesondere deshalb abzulehnen, da es eine sehr einseitige Form der Werbung darstellt, der sich die Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen nicht entziehen können. | |||
Wir sehen die Entscheidung solcher Fragen als Grundsatzfrage an und fordern daher den offenen und transparenten Diskurs in den legitimierten Vertretungen aller Statusgruppen der Universität. | |||
[1] Hörsaal- und Raumbranding bedeutet in diesem Fall den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten. | |||
[2] Unter Werbung sind Maßnahmen zur Öffentlichkeitswirkung von kommerziellen, außeruniversitären Einrichtungen zu verstehen. | |||
[3] Art. 5 Abs. III GG; Das Sicherstellen dieser Grundrechte liegt in der Verantwortung der Hochschulen und des Landes. (Art.4 Abs. I HRG) | |||
=== Gesetze === | |||
* https://www.gesetze-im-internet.de/hrg/HRG.pdf | |||
* Art. 5 Abs. 3 GG: “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.” | |||
* https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12000056 | |||
=== mögliche Adressaten === | |||
* Hochschulrektorenkonferenz und östereichisches äquivalent (Rechtsgrundlage dann ändern auf Staatsgrundgesetz Art. 17) | |||
* Präsidien | |||
* Senate der Länder | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == |