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==Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF == | ==Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF == | ||
===Aktuelle Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2018)=== | |||
Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten [http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/Musterrechtsverordnung.pdf Musterrechtsverordnung] festhalten. | |||
[[Kommentierte MRVO]] | |||
===Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2008)=== | |||
Die ZaPF hat Richtlinien erarbeitet, die die Richtlinien des Akkreditierungsrates erweitern und für die Physik spezifizieren sollen: | Die ZaPF hat Richtlinien erarbeitet, die die Richtlinien des Akkreditierungsrates erweitern und für die Physik spezifizieren sollen: | ||
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*[[Akkreditierungsrichtlinien|Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge]]. | *[[Akkreditierungsrichtlinien|Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge]]. | ||
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. | Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. | ||