SoSe14 AK Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorstellung des AK ==
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Version vom 23. November 2018, 15:05 Uhr

Vorstellung des AK

Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern

Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.


Protokoll vom 31.05.2014

Beginn
09:30 Uhr
Ende
12:00 Uhr
Redeleitung
Timo (RWTH)
Protokoll
Martin (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
Uni Bielefeld,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
Uni Bremen,
TU Dortmund,
Uni Frankfurt,
Uni Halle-Wittenberg,
Uni Heidelberg,
TU Ilmenau,
Uni Jena,
KIT (Karlsruhe),
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Oldenburg
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.

Protokoll

vorläufig - AK beendet

Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
Erfahrungsaustausch - Umsetzung von bestehenden Zivilklauseln
z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
Ansatz - Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
-> vgl. Zapf-Resolution zu Open Access
Vorgehen
Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
Ethikkommission
jedes Forschungsprojekt müsste überprüft werden
Wo angesiedelt? (Fakultät/Fachbereich, Uni, extern,...) Und wer soll da rein? (Nah am Thema oder weit weg? Ethikbeauftragter?)
Ist das nicht wieder eine Kommission zu viel? Inwieweit erhöht sich der Arbeitsaufwand?
Viel wichtiger ist eine "gelebte Zivilklausel" - nicht jede Forschung, die ich machen kann ist eine Forschung, die ich machen soll.
Es ist die Aneignung von Orientierungswissen notwendig!

Zusammenfassung

Es herrscht Konsens darin, dass eine ethische Orientierung und Reflexion über Forschung wichtig ist. Dies kann im Sinn einer gelebten Zivilklausel interpretiert werden. Institutionelle Ethikkontrolle wird hierfür als eher ungeeignet erachtet. Es muss dafür in der wissenschaftlichen Ausbildung auf das Thema Ethik stärker eingegangen werden, sowie die ethische Dimension im wissenschaftlichen Diskurs gestärkt werden. Zu dieser Diskussion gehören die Themen Finanzierung, gesellschaftlicher Diskurs, Transparenz, Veröffentlichung.

Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)
Das Thema Veröffentlichungspflicht in der Wissenschaft braucht einen gut vorbereiteten Folge-AK: AK Veröffentlichung, verantwortlich Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Das Thema Ethik in der Forschung soll in einem Workshop bearbeitet werden.