SoSe14 AK Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. November 2018, 15:05 Uhr
Vorstellung des AK
Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern
Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.
Protokoll vom 31.05.2014
- Beginn
- 09:30 Uhr
- Ende
- 12:00 Uhr
- Redeleitung
- Timo (RWTH)
- Protokoll
- Martin (FUB)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- Uni Bielefeld,
- Uni Bonn,
- TU Braunschweig,
- Uni Bremen,
- TU Dortmund,
- Uni Frankfurt,
- Uni Halle-Wittenberg,
- Uni Heidelberg,
- TU Ilmenau,
- Uni Jena,
- KIT (Karlsruhe),
- Uni Konstanz,
- LMU München,
- Uni Oldenburg
- Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.
Protokoll
vorläufig - AK beendet
- Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
- Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
- Erfahrungsaustausch - Umsetzung von bestehenden Zivilklauseln
- z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
- Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
- Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
- Ansatz - Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
- Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
- Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
- -> vgl. Zapf-Resolution zu Open Access
- Vorgehen
- Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
- Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?
- Pflicht zur Veröffentlichung verhindert nicht unmoralische Forschung
- Ethikkommission
- jedes Forschungsprojekt müsste überprüft werden
- Wo angesiedelt? (Fakultät/Fachbereich, Uni, extern,...) Und wer soll da rein? (Nah am Thema oder weit weg? Ethikbeauftragter?)
- Ist das nicht wieder eine Kommission zu viel? Inwieweit erhöht sich der Arbeitsaufwand?
- Viel wichtiger ist eine "gelebte Zivilklausel" - nicht jede Forschung, die ich machen kann ist eine Forschung, die ich machen soll.
- Es ist die Aneignung von Orientierungswissen notwendig!
Zusammenfassung
Es herrscht Konsens darin, dass eine ethische Orientierung und Reflexion über Forschung wichtig ist. Dies kann im Sinn einer gelebten Zivilklausel interpretiert werden. Institutionelle Ethikkontrolle wird hierfür als eher ungeeignet erachtet. Es muss dafür in der wissenschaftlichen Ausbildung auf das Thema Ethik stärker eingegangen werden, sowie die ethische Dimension im wissenschaftlichen Diskurs gestärkt werden. Zu dieser Diskussion gehören die Themen Finanzierung, gesellschaftlicher Diskurs, Transparenz, Veröffentlichung.
- Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)
- Das Thema Veröffentlichungspflicht in der Wissenschaft braucht einen gut vorbereiteten Folge-AK: AK Veröffentlichung, verantwortlich Timo (RWTH) und Martin (FUB)
- Das Thema Ethik in der Forschung soll in einem Workshop bearbeitet werden.