Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

WiSe17 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Andy Wue (Diskussion | Beiträge)
Zeile 80: Zeile 80:
<div id="NC5"><sup>5</sup> siehe Pressemitteilung der RWTH Aachen:
<div id="NC5"><sup>5</sup> siehe Pressemitteilung der RWTH Aachen:
http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/September-2017/~oktv/Statement-der-RWTH-Aachen-zur-Machbarkei/
http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/September-2017/~oktv/Statement-der-RWTH-Aachen-zur-Machbarkei/
====Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen====
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung
von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus der Winter-ZaPF "Resolution zu
Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016, in der wir Symptompflicht ablehnen.
====Resolution zum Umgang mit Nullergebnissen====
Die ZaPF sieht Nullergebnisse[[#NC1|&sup1;]] als natürliche Begleiter ordentlicher Forschung. Allerdings
sind sie keine Abfallprodukte, sondern haben an sich einen wissenschaftlichen
Wert, den es zu schützen und zu wahren gilt. Sie stellen zwar keine endgültige Behandlung
eines Themas dar, können für zukünftige Arbeiten aber eine wertvolle
Hilfestellung bieten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass sie als Folge von gründlicher
Arbeit gesehen werden.
Dazu gehört insbesondere, dass Nullergebnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft
in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können
Wissenschaftler*innen von den Erfahrungen anderer profitieren, und beispielsweise
vermeiden, den selben nicht zielführenden Weg einzuschlagen. Das spart Ressourcen
und liegt damit im Interesse aller am Prozess Beteiligten.
Bei der Planung und Vorbereitung von wissenschaftlichen Projekten soll der Umgang
mit Nullergebnissen thematisiert werden. Die Erstellung von Konzepten entsprechend
der Art des Projekts sollten in die Statuten der fördernden Gesellschaften
aufgenommen werden. Dadurch lässt sich eine Veröffentlichung von Nullergebnissen
langfristig als Teil der wissenschaftlichen Praxis etablieren.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, spricht sich die ZaPF für die Umsetzung
der folgenden Maßnahmen aus:
* Aufnahme von Informationen über Nullergebnisse des Projekts im Anhang von zugehörigen Veröffentlichungen. Dies ermöglicht es, sich bei der Recherche zu einem Thema neben dem Stand der Forschung direkt auch über Probleme bei der Umsetzung und Beobachtungen im gröberen Kontext zu informieren.
* Aufbau einer institutsübergreifenden Infrastruktur zur Speicherung und Austausch von Daten, die unabhängig vom Stand der Aufbereitung nach Abschluss eines Projektes einen Wert für die wissenschaftliche Gemeinschaft haben können. <br><br>
<div id="NC1">&sup1; Als Nullergebnis definiert die ZaPF ein Resultat von wissenschaftlicher Arbeit, das eines der folgenden Kriterien erfüllt:
* Falsifizierung der ursprünglichen Arbeitshypothese
* Mehrdeutiges oder nicht beweiskräftiges Ergebnis
* Nicht zielführendes Ergebnis auf dem Weg zur einer Veröffentlichung („Trial and Error“)
Entscheidend ist, dass bei der Erlangung der Ergebnisse ordentliche wissenschaftliche Standards beachtet wurden.
</div>
====Resolution zur Akkreditierung====
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften begrüßt generell eine Überarbeitung des Akkreditierungswesens. Eine solche Überarbeitung darf nicht unter Ausschluss von studentischer Beteiligung stattfinden. Insbesondere erachten wir folgende Punkte als essentiell:
* Studentische Beteiligung an den Verfahren ist von fundamentaler Bedeutung. Eine Aufhebung der öffentlichen Begehung, selbst in Ausnahmefällen, ist als wichtiger Kontaktpunkt zwischen lokalen Fachschaften und dem Akkreditierungsverfahren abzulehnen.
* Die Bedeutung der Hochschulinternen Gremien mit unabhängiger studentischer Repräsentation für die Entwicklung von Studiengängen muss erhalten bleiben.
* Akkreditierungszeiträume müssen kurz genug sein, dass Missstände zeitnah erkannt und behoben werden können.
* Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement muss als Studienziel erhalten bleiben.[[#NC1|&sup1;]]
* Die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) als Kriterium für die Akkreditierung darf nicht entfallen.
Aufgrund der aktuell stattfindenden gravierenden Änderungen im Akkreditierungssystem (siehe Positionspapier) ist es wichtig, zentrale Mindeststandards für das weitere Vorgehen festzusetzen.
<div id="NC1">&sup1; https://zapfev.de/resolutionen/wise12/Reso_WiSe12_ZivilgesellschaftlichesEngagement.pdf
</div


=== Positionspapiere ===
=== Positionspapiere ===