WiSe17 AK Vorläufige Verträge für Abschlussarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen
Zoe (Diskussion | Beiträge) |
Zoe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 95: | Zeile 95: | ||
Ein schriftlicher, vorläufiger Vertrag was in der Abschlussarbeit geplant ist, was für eine gute Bewertung erwartet wird und was ggf. die Konditionen sind, um nach Ende der Planungsphase eine bindende Betreuungszusage zu erhalten, kann hier in vielen Fällen Fehlkommunikation vorbeugen und die Position eines Studierenden stärken. | Ein schriftlicher, vorläufiger Vertrag was in der Abschlussarbeit geplant ist, was für eine gute Bewertung erwartet wird und was ggf. die Konditionen sind, um nach Ende der Planungsphase eine bindende Betreuungszusage zu erhalten, kann hier in vielen Fällen Fehlkommunikation vorbeugen und die Position eines Studierenden stärken. | ||
Vorschlag für einen Resolutionstext: Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften fordert, dass die Fachbereiche Physik bei Reakkreditierung des Studiengangs einen angemessenen Paragraphen in die Prüfungsordnung einführen, der die Verfassung eines Projektplans für eine Abschlussarbeit in schriftlicher Form absichert. Der Projektplan soll das vorläufige Thema, die Aufgaben, Ziele, Vorausetzungen in angemessener Form darlegen und ist von Studierender_m und Erstgutachter_in und ggf. Betreuer_in zu unterschreiben. Der einvernehmlichen Vertrag ist im Rahmen des Moduls "Projektplanung"/"Erarbeitung eines Projekts" abzuschließen und ist als vorläufige Betreuungszusage zu verstehen. | Vorschlag für einen Resolutionstext: "Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften fordert, dass die Fachbereiche Physik bei Reakkreditierung des Studiengangs einen angemessenen Paragraphen in die Prüfungsordnung einführen, der die Verfassung eines Projektplans für eine Abschlussarbeit in schriftlicher Form absichert. Der Projektplan soll das vorläufige Thema, die Aufgaben, Ziele, Vorausetzungen in angemessener Form darlegen und ist von Studierender_m und Erstgutachter_in und ggf. Betreuer_in zu unterschreiben. Der einvernehmlichen Vertrag ist im Rahmen des Moduls "Projektplanung"/"Erarbeitung eines Projekts" abzuschließen und ist als vorläufige Betreuungszusage zu verstehen." | ||
== Protokoll == | == Protokoll == |
Version vom 7. November 2017, 22:40 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Zoë (Uni Frankfurt)
Ich möchte in diesem AK eine Resolution (an die Fachbereiche, KFP etc.) erstellen, um Physik-Fachbereichen den Anreiz zu geben bei der Reakkreditierung passende Ergänzungen in die Prüfungsordnung aufzunehmen.
Für externe Abschlussarbeiten ist es üblich, dass ein Studierender mit dem Professor gemeinsam eine "Project-Outline" erstellt, um sich vor Beginn der Arbeit auf den Umfang eines für den Zeitrahmen der Abschlussarbeit angemessenes Projekt einzuschränken. Dies soll als Orientierung und Referenz für alle Beteiligten dienen.
Für interne Arbeiten wird so ein „Fahrplan“ nicht erstellt. Projekte können ausarten ohne, dass Studierende einschätzen können, welcher Handlungsspielraum ihnen gegeben ist – wie man mit seinem Erstgutachter spricht, wenn dieser kurz vor Abgabe neue Forderungen stellt. Sie haben häufig keine schriftliche Bestätigung was in dem Projekt erarbeitet werden soll. Diese Problematik tritt vor allem dann hervor, wenn der Abschlussarbeit Monate der „Projektplanung“ vorangehen in denen die eigentliche Abschlussarbeit noch nicht angemeldet ist und die Betreuung nicht fest zugesagt wurde. Ein anderes Szenario ist in diesem Falle, die Absage der Betreuung nach dem sich Monate lang eingearbeitet wurde.
Ein schriftlicher, vorläufiger Vertrag was in der Abschlussarbeit geplant ist, was für eine gute Bewertung erwartet wird und was ggf. die Konditionen sind, um nach Ende der Planungsphase eine bindende Betreuungszusage zu erhalten, kann hier in vielen Fällen Fehlkommunikation vorbeugen und die Position eines Studierenden stärken.
Arbeitskreis: Vorläufige Verträge für Abschlussarbeiten
Protokoll vom 29.10.2017
- Beginn
- 18:00 Uhr
- Ende
- 20:00 Uhr
- Redeleitung
- Zoë Lange (Uni Frankfurt)
- Protokoll
- Laurin Pannullo (Uni Frankfurt)
- Anwesende Fachschaften
Humboldt-Universität zu Berlin, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Universität Heidelberg, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Karlsruher Institut für Technologie, Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: Resolution, eventuell auch Vorlage für einen solchen Vertrag
- Handelt es sich um einen Folge-AK: nein
- Materialien und weitere Informationen: keine
- Wer ist die Zielgruppe?: alle, die sich für das Thema interessieren und natürlich Besonders diejenigen, die Erfahrungen in Sachen Abschlussarbeiten haben
- Wie läuft der AK ab?: Erfahrungsaustausch, mögliche Lösungen diskutieren, Reso oder PosPap? -> schreiben
- materielle (und immaterielle) Voraussetzung: falls eure Prüfungsordnung solch eine Klausel bereits enthält, dann bitte gerne mitbringen
Einleitung/Ziel des AK
Für externe Abschlussarbeiten ist es üblich, dass ein Studierender mit dem Professor gemeinsam eine "Project-Outline" erstellt, um sich vor Beginn der Arbeit auf den Umfang eines für den Zeitrahmen der Abschlussarbeit angemessenes Projekt einzuschränken. Dies soll als Orientierung und Referenz für alle Beteiligten dienen.
Für interne Arbeiten wird so ein „Fahrplan“ nicht erstellt. Projekte können ausarten ohne, dass Studierende einschätzen können, welcher Handlungsspielraum ihnen gegeben ist – wie man mit seinem Erstgutachter spricht, wenn dieser kurz vor Abgabe neue Forderungen stellt. Sie haben häufig keine schriftliche Bestätigung was in dem Projekt erarbeitet werden soll. Diese Problematik tritt vor allem dann hervor, wenn der Abschlussarbeit Monate der „Projektplanung“ vorangehen in denen die eigentliche Abschlussarbeit noch nicht angemeldet ist und die Betreuung nicht fest zugesagt wurde. Ein anderes Szenario ist in diesem Falle, die Absage der Betreuung nach dem sich Monate lang eingearbeitet wurde.
Ein schriftlicher, vorläufiger Vertrag was in der Abschlussarbeit geplant ist, was für eine gute Bewertung erwartet wird und was ggf. die Konditionen sind, um nach Ende der Planungsphase eine bindende Betreuungszusage zu erhalten, kann hier in vielen Fällen Fehlkommunikation vorbeugen und die Position eines Studierenden stärken.
Vorschlag für einen Resolutionstext: "Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften fordert, dass die Fachbereiche Physik bei Reakkreditierung des Studiengangs einen angemessenen Paragraphen in die Prüfungsordnung einführen, der die Verfassung eines Projektplans für eine Abschlussarbeit in schriftlicher Form absichert. Der Projektplan soll das vorläufige Thema, die Aufgaben, Ziele, Vorausetzungen in angemessener Form darlegen und ist von Studierender_m und Erstgutachter_in und ggf. Betreuer_in zu unterschreiben. Der einvernehmlichen Vertrag ist im Rahmen des Moduls "Projektplanung"/"Erarbeitung eines Projekts" abzuschließen und ist als vorläufige Betreuungszusage zu verstehen."
Protokoll
Problemsondierung
- Länderübergreifende Rahmenordnung sehr schwammig bezüglich des Umfangs der Arbeiten, misst nur in CPs: Bachelorarbeiten 6-12, Master 15-30.
- Eigentlich wird das Thema erst mit Start einer festgelegten Bearbeitungsdauer ausgegebenen
- In der Realität arbeiten die Studierenden schon einige Zeit vor der Themenausgabe am Projekt in der Arbeitsgruppe
- Hierdurch können sie als Arbeitskraft ausgenutzt werden
- Themen für Arbeite werden oftmals undurchdacht vom Prof vergeben.
- Das vorläufige Arbeiten kann auch ein großer Vorteil für den Stundenten sein, da es Flexibilität bietet. Ein Versuch hier den Studenten zu schützen könnte ihm das Leben schwieriger machen.
Lösungsvorschlag: Rechtzeitig Projektplan erstellen
Es wird vorgeschlagen, dass man durch die Studienordnung es so regeln könnte, dass mit Beginn der Einarbeitungszeit ein Projektplan mit dem Professor (und ggf. Betreuer) zusammen erstellt werden muss. Dieser sollte die gesteckten Ziele, die Vorraussetzungen (Materiell und immateriell) und der genaue zeitliche Ablauf beinhalten. Dieser soll von beiden Parteien unterschrieben werden.
Diese gemeinsame Sondierung kann den Studenten im Falle von unvorhersehbaren Schwierigkeiten absichern. Nullergebnisse, die aus zuvor unerkannten Problemen, entstehen sind leichter zu rechtfertigen. Auch eine Verzögerung durch verspätete Lieferung von Teilen kann besser als unvorhersehbar gerechtfertigt.
Zeitplan
- Sprechen mit Prof
- NEU: Schriftliche Ausarbeitung eines Projektplans für die Zeit der Einarbeitung und Abschlussarbeit
- flexible Einarbeitungsdauer
- Anmeldung des Themas
Begründung: Falls der Prof die Anmeldung rauszögern will, kann der Student Schwarz auf Weiß aufzeigen was für die Einarbeitung gedacht war.
Schwierigkeiten der Lösung
- könnte Forschungsfreiheit einschränken
- die Einarbeitungsphase gibt einem Zeit sich ordentlich mit dem Projekt zu befassen. Dadurch: mehr Chancen auf Probleme im Laufe der Arbeit einzugehen
- eine frühe Festlegung auf Inhalte kann Probleme hervorrufen, wenn alles nicht genau geregelt ist (Änderung des angemeldeten Titels manchmal schon ein Problem)
- so ein Projektplan mit Themenfestlegung im Vorfeld verletzt die meisten Fristregelungen der Unis
- beginnen mit der Arbeit (vor der Anmeldung) ermöglicht es dem Professor einen Studenten als Arbeitskraft auszunutzen (im Ernstfall auch mal ein Jahr für die Bachelorarbeit).
- Projektplan kann dem Studenten schaden, wenn nicht genau das erreicht wurde was da steht.
- Mögliches Argumente gegen so einen Plan von Profs: Wir müssen euch doch nicht mehr an der Hand führen.
- kleinster gemeinsamer Nenner für alle Unis ist nur die befristete Bearbeitugunszeit nach der Anmeldung.
- einige Unis haben keine Module für eine Einarbeitungsphase. Schwierig diese in einer allgemeinen Regelung zu inkorporieren.
Zwischenconclusion
- Projektplan soll auch den zeitlichen Rahmen festhalten, sodass genügend Zeit für alle Schritte der Abschlussarbeit vorhanden ist. (Also: So-und-so lange soll experimentiert werden, dann z.B. schreiben und nur noch in Ausnahmen nochmal messen)
- Rechtzeitiges Anmelden mit so einem Plan beugt Ausbeutung von studentischer Arbeitskraft vor.
- Wenn man die Rahmenbedingungen nicht ändern kann, könnte so ein Projektplan immerhin den Ablauf innerhalb der Frist regeln.
- Das Problem ist eventuell auch die unflexible Frist für das Anfertigen einer Abschlussarbeit. Dies widerspricht in gewissem Maße der herrschenden Fächerkultur. Wenn man es schafft, dass man leichter verlängern kann, können solche Regelungen wie der Projektplan aus so umgesetzt werden.
- Der Projektplan soll sich nicht auf das spezielle Thema sondern nur auf den groben Ablauf beziehen.
Extra Module
Einarbeitungsphasen-Module lassen sich nur schwierig inkorporieren, da in diesen ja eigentlich so etwas wie der Projektplan überlegt werden soll und einige Unis diese gar nicht haben.
Die extra Module sind ja für die Einarbeitung da, dafür braucht man Zugehörigkeit zu einem Institut. Zugangsgewährung zu Laboren, Gebäuden etc. könnte als Argument für so einen Projektplan vor der eigentlichen Anmeledung dienen. Dort kann man dann zwar nicht das genaue Thema festlegen, aber man kann die groben Formalien regeln. Man hält ein vorläufiges Thema fest und vereinbart eine Prüfung, ob die Umsetzung dann auch zeitlich realistisch ist etc.
Möglicher Resoinhalt
"Die ZaPf setzt sich dafür ein, dass für Abschlussarbeiten ein Modul eingeführt dessen Anmeldung mit einem vorläufigen Verlaufsplanung geregelt wird."
Conclusion
Man könnte im Austausch AK erfragen wie viele Unis tatsächlich solche extra Module für die Einarbeitungsphase haben. Ist dies ein signifikante Anteil kann man dann eine Reso in ggf. Heidelberg verabschieden. Des weiteren wollen wir:
- Ausnutzen von Studenten verhindern
- gegebenen Rahmen an allen Unis abklären
- Projektplan-Vorlage erstellen
Zusammenfassung
Langfristiges Ziel des AKs ist es eine Resolution (an die Fachbereiche, KFP etc.) zu verabschieden, die Physik-Fachbereiche dazu auffordert die Rahmenbedingungen (Prüfungsordnung, Modulbeschreibung) so anzupassen, dass es Studierenden vor Ausgabe des Themas ihrer Abschlussarbeit möglich ist sich in abgesichertem Rahmen in das Projekt an dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll in der Arbeitsgruppe ein zu arbeiten. Die Einarbeitungsphase vor Anmeldung ist an vielen Universitäten Gang und Gäbe, wird jedoch nur mündlich vereinbart.
Nachtrag
aktueller Stand nach AK, Postersession und weiterem Input im Austausch-AK:
- deutschlandweite Problematik konnte festgestellt werden
- verschiedene Modelle verbreitet, für die wir bis jetzt keine allgemeingültige Lösung gefunden haben
- für das Modell mit Einarbeitungsphasen-Modulen kann die entsprechende Modulbeschreibung um die Anforderung eines schriftlichen (!) Projektplans ergänzt werden
- für das Modell ohne solche Module müsste die ZaPF – nach aktuellem Kenntnisstand – eine Änderung der Prüfungsordnungen hin zu einem Modell mit Modul zur Einarbeitung fordern, um der gängigen Praxis (spätes Anmelden) gerecht zu werden (An manchen Standorten eventuell Verschlimmbesserung.)
- es folgen Mails an die zapflist mit Nachfragen an die Fachschaften (Modulbeschreibungen raussuchen, gängige Praxis bestätigen)
- Resolution in Heidelberg geplant