WiSe17 AK Akkreditierung II: Unterschied zwischen den Versionen

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Bitte Protokoll von [[WiSe17 AK Akkreditierung|Teil 1]] lesen!
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= Arbeitskreis: Akkreditierung (Teil 2) =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
; Beginn
: HH:MM Uhr
; Ende
: HH:MM Uhr
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
; Anwesende Fachschaften
<!--:RWTH Aachen,-->
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
<!--:Universität Bielefeld,-->
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
<!--:Universität Bremen,-->
<!--:Technische Universität Chemnitz,-->
<!--:Technische Universität Clausthal,-->
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
<!--:Technische Universität Dortmund,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Augsburg;Standort Duisburg,-->
<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Goethe-Universität a. Main,-->
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
<!--:Georg-August-Universität Göttingen,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,-->
<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
<!--:Universität Heidelberg,-->
<!--:Technische Universität Ilmenau,-->
<!--:JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft,-->
<!--:Friedrich-Schiller-Universität Jena,-->
<!--:Universität zu Köln,-->
<!--:Technische Universität Kaiserslautern,-->
<!--:Universität Kassel,-->
<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
<!--:Universität Koblenz Landau, Standort Koblenz,-->
<!--:Universität Konstanz,-->
<!--:Fachhochschule Lübeck,-->
<!--:Universität Leipzig,-->
<!--:Ludwig-Maximilians-Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
<!--:Technische Universität Wien,-->
<!--:Universität Wien,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->


== Wichtige Informationen zum AK ==
== Wichtige Informationen zum AK ==
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* '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': Laptop ist immer hilfreich
* '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': Laptop ist immer hilfreich


== Einleitung/Ziel des AK ==


== Zusammenfassung ==


== Protokoll ==
Im zweiten Teil des Akkreditierungs-AKs wurde kein Protokoll geschrieben stattdessen wurde im Pad ein Positionspapier erarbeitet. Als Grundlagen diente neben der Musterrechtsverordnung vorläufige Stellungnahmen von KSS, DGB, KASAP, Arbeitgeberbund, AStA Uni Mainz und den Akkreditierungsagenturen.


== Zusammenfassung ==
Die kritischen Änderungen wurden rausgesucht und soweit möglich erläutert. Wir haben uns gegen eine Sortierung nach Wichtigkeit entschieden, weil wir bei vielen nicht abschätzen konnten, was ihre tatsächlichen Auswirkungen sind.


Nach Erarbeitung des Positionspapiers wurde auf dieser Grundlage eine Resolution mit Mindestforderungen geschrieben. Dabei wurde nicht direkt auf die Musterrechtsverordung Bezug genommen sondern es wurden die Punkte genannt, die unserer Meinung nach unbedingt erhalten bleiben müssen.


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Version vom 7. November 2017, 20:10 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Daniela (FFM), Martin (FUB/Alumni)

Einleitung von Teil 1: Derzeit wird die Akkreditierung durch die KMK modifiziert. Hierfür wurde ein Staatsvertrag beschlossen. Die eigentliche Ausgestaltung an den Hochschulen wird über eine Musterrechtsverordnung geregelt und diese vermutlich im nächsten halben Jahr an den Unis umgesetzt. Wie gehen wir damit um? In den Hochschulgremien muss dieser Prozess entsprechend begleitet werden.

Bitte Protokoll von Teil 1 lesen!


Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: Informationen zur neuen Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: Ja, vom Teil 1 des AKs der selben ZaPF
  • Materialien und weitere Informationen: https://protokolle.zapf.in/musterrechtsverordung
  • Wer ist die Zielgruppe?: Personen mit Vorwissen bei Akkreditierungen und Teilnehmer aus Teil 1 des AKs
  • Wie läuft der AK ab?: Diskussion der Ergebnisse der Kleingruppenarbeit aus Teil 1
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: Laptop ist immer hilfreich


Zusammenfassung

Im zweiten Teil des Akkreditierungs-AKs wurde kein Protokoll geschrieben stattdessen wurde im Pad ein Positionspapier erarbeitet. Als Grundlagen diente neben der Musterrechtsverordnung vorläufige Stellungnahmen von KSS, DGB, KASAP, Arbeitgeberbund, AStA Uni Mainz und den Akkreditierungsagenturen.

Die kritischen Änderungen wurden rausgesucht und soweit möglich erläutert. Wir haben uns gegen eine Sortierung nach Wichtigkeit entschieden, weil wir bei vielen nicht abschätzen konnten, was ihre tatsächlichen Auswirkungen sind.

Nach Erarbeitung des Positionspapiers wurde auf dieser Grundlage eine Resolution mit Mindestforderungen geschrieben. Dabei wurde nicht direkt auf die Musterrechtsverordung Bezug genommen sondern es wurden die Punkte genannt, die unserer Meinung nach unbedingt erhalten bleiben müssen.