WiSe17 AK Uni-Wechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Die zwei Beispielproblemfälle aus denen sich die Thematik ergeben hat:
Die zwei Beispielproblemfälle aus denen sich die Thematik ergeben hat:
1. Wenn jemand anfängt Physik zu studieren, sich aber im Laufe des 1. Semesters exmatrikuliert, kann diese Person das Studium an einer anderen Uni nicht wieder aufnehmen, sondern muss abgelehnt werden, weil die Person schon einmal im 1. Fachsemester eingeschrieben war. Daher kann sie nicht wieder zum 1. Fachsemester zugelassen werden aber auch nicht zum 2. Fachsemester , da noch nicht die erforderlichen inhaltlichen Leistungen erbracht wurden.


2. Wenn jemand im von der FUB an die HUB wechseln möchte, vorher im 2. Fachsemester war aber am Ende noch nicht 60 LP absolviert hat, wird eine Immatrikulation in das 3. Fachsemester abgelehnt, da eine Immatrikulation nur in ein höheres Fachsemester erfolgen kann, man allerdings die Leistungspunkte gemäß des Studienverlaufsplans absolviert haben muss.  
# Wenn jemand anfängt Physik zu studieren, sich aber im Laufe des 1. Semesters exmatrikuliert, kann diese Person das Studium an einer anderen Uni nicht wieder aufnehmen, sondern muss abgelehnt werden, weil die Person schon einmal im 1. Fachsemester eingeschrieben war. Daher kann sie nicht wieder zum 1. Fachsemester zugelassen werden aber auch nicht zum 2. Fachsemester , da noch nicht die erforderlichen inhaltlichen Leistungen erbracht wurden.
# Wenn jemand von der FUB an die HUB wechseln möchte, vorher im 2. Fachsemester war aber am Ende noch nicht 60 LP absolviert hat, wird eine Immatrikulation in das 3. Fachsemester abgelehnt, da eine Immatrikulation nur in ein höheres Fachsemester erfolgen kann, man allerdings die Leistungspunkte gemäß des Studienverlaufsplans absolviert haben muss.  
Wechsel an die HUB wo eine Imma in das 3. FS nicht möglich war PrA, wenn nicht 60 LP erbracht wurden.
Wechsel an die HUB wo eine Imma in das 3. FS nicht möglich war PrA, wenn nicht 60 LP erbracht wurden.


''Elli (TUB)'' schlägt vor nach der Beschreibung der Probleme einen kurzen Austausch zu machen.
''Elli (TUB)'' schlägt vor nach der Beschreibung der Probleme erstmal einen kurzen Austausch zu machen.




Schlägt vor die Regularien aufzudröseln.
''Fabs (TUB)'' schlägt vor die Regularien anhand eines Tafelbildes aufzudröseln.


Marvin Tüb: Wollen sie gar nicht immatrikulieren oder nur nicht ins 3. Semster.
''Marvin (Tübingen)'': Will der Prüfungsausschuss die Person dann gar nicht immatrikulieren oder nur nicht ins 3. Fachsemster.
Fabs: Kann nur ins 3. aber das wollen sie nicht, weil Bescheinigungen nicht vorliegen.  
''Fabs (TUB)'': Nach den Regularien kann kann man dann nur ins 3. Fachsemester immatrikuliert werden aber das will der Prüfungsausschuss nicht, weil nicht genügend LP erbracht wurden.  


Fabs: Uniwechsel: Man bewirbt sich auf ein höheres FS. Dem fügt man Bescheinigung bei. PA stuft in ein FS ein. Dafür erhält man eine Zulassungsbescheid für das FS. Danach findet erst die Anrechnung statt.
Fabs: Uniwechsel: Man bewirbt sich auf ein höheres FS. Dem fügt man Bescheinigung bei. PA stuft in ein FS ein. Dafür erhält man eine Zulassungsbescheid für das FS. Danach findet erst die Anrechnung statt.

Version vom 30. Oktober 2017, 10:01 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Fabs (TU Berlin)

Der Uniwechsel-Prozess ist ineffizient und verbaut viele Chancen. So kann es (zumindest in Berlin) durch unglückliche Synergien diverser z.T. einzeln sinnvoll erscheinender Regulationen dazu kommen, dass

  • ein Uniwechsel außerhalb der Regelstudienzeit kategorisch unmöglich werden kann
  • ein Uniwechsel u.U. nur innerhalb der ersten 3 Fachsemester im Bachelor bzw. 2 im Master möglich ist
  • je nach StuPO es tatsächlich unmöglich sein kann, von einer Universität an bestimmte andere zu wechseln.

Bisher hat das alles aufgrund kulanter Prüfungsausschüsse geklappt, aber durch ungünstige Wechsel kommt es jetzt dazu, dass bestimmte Prüfungsausschüsse solche formalen Kriterien dazu nutzen, um einen Bewerber auf höhere Fachsemester außerhalb der Regelstudienzeit abzulehnen.

In diesem AK sollen

  • Erfahrungen ausgetauscht werden, wo sonst ähnliche Probleme aufgetreten sind und wie dort mit diesen umgegangen wurde
  • Konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet werden
  • Eine (oder mehrere an verschiedene geeignete Adressaten gerichtete) Resolution(en) erarbeiten, um auf eine (politische) Änderung der Regulationen hinzuwirken.

Arbeitskreis: Uni-Wechsel

Protokoll vom 29.10.2017

Beginn
15:06 Uhr (ENT)
Ende
17:33 Uhr (ENT)
Redeleitung
Fabs (TUB)
Protokoll
Jenny (FUB)
Anwesende Fachschaften
Universität Bayreuth,
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin,
Goethe-Universität a. Main,
Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
Universität Heidelberg,
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Technische Universität Kaiserslautern,
Universität Konstanz,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
Karlsruher Institut für Technologie,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: eine Resolution, eine Resolution!
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: nein, kein Folge-AK, kein Vorwissen nötig
  • Materialien und weitere Informationen: BerlHG, BerlHZG, die entsprechenden Hochschul- und Hochschulzulassungsgesetze der anderen Bundesländer, Eventuelle Einstufungsrichtlinien und Zulassungssatzungen der Hochschulen
  • Wer ist die Zielgruppe?: wen es interessiert, ZaPFika mit Prüfungsausschusserfahrung stark erwünscht
  • Wie läuft der AK ab?: Problemvorstellung, allgemeine Anprangerung des Problems, gemeinsames Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, Resolution schreiben.
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: allgemeine kognitive Fähigkeiten, geistige Anwesenheit erwünscht.

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll (schnelle runtergetippte Version direkt aus dem AK)

Fabs (TUB) erklärt kurz wie er sich den AK vorgestellt hat:

Der AK hat sich aus zwei konkreten Problemfällen ergeben, die kurz im Plenum angesprochen wurden, die er aber nochmal ausführlich erklären würde. Danach soll auseinander genommen werden welche Regelungen wie ineinander greifen und damit insgesamt zu einem großen Problem werden. Hierzu sollen auch die Hochschulgesetze der verschiedenen Bundesländer in einem Leseblock durchgegangen und wichtige Passagen in einem Pad gesammelt werden. Anschließend soll darüber diskutiert werden, wie man das Problem lösen könnte und eventuell eine Reso vorbereitet werden.

Die zwei Beispielproblemfälle aus denen sich die Thematik ergeben hat:

  1. Wenn jemand anfängt Physik zu studieren, sich aber im Laufe des 1. Semesters exmatrikuliert, kann diese Person das Studium an einer anderen Uni nicht wieder aufnehmen, sondern muss abgelehnt werden, weil die Person schon einmal im 1. Fachsemester eingeschrieben war. Daher kann sie nicht wieder zum 1. Fachsemester zugelassen werden aber auch nicht zum 2. Fachsemester , da noch nicht die erforderlichen inhaltlichen Leistungen erbracht wurden.
  2. Wenn jemand von der FUB an die HUB wechseln möchte, vorher im 2. Fachsemester war aber am Ende noch nicht 60 LP absolviert hat, wird eine Immatrikulation in das 3. Fachsemester abgelehnt, da eine Immatrikulation nur in ein höheres Fachsemester erfolgen kann, man allerdings die Leistungspunkte gemäß des Studienverlaufsplans absolviert haben muss.

Wechsel an die HUB wo eine Imma in das 3. FS nicht möglich war PrA, wenn nicht 60 LP erbracht wurden.

Elli (TUB) schlägt vor nach der Beschreibung der Probleme erstmal einen kurzen Austausch zu machen.


Fabs (TUB) schlägt vor die Regularien anhand eines Tafelbildes aufzudröseln.

Marvin (Tübingen): Will der Prüfungsausschuss die Person dann gar nicht immatrikulieren oder nur nicht ins 3. Fachsemster. Fabs (TUB): Nach den Regularien kann kann man dann nur ins 3. Fachsemester immatrikuliert werden aber das will der Prüfungsausschuss nicht, weil nicht genügend LP erbracht wurden.

Fabs: Uniwechsel: Man bewirbt sich auf ein höheres FS. Dem fügt man Bescheinigung bei. PA stuft in ein FS ein. Dafür erhält man eine Zulassungsbescheid für das FS. Danach findet erst die Anrechnung statt.

Corina HD: Hat Punkte an der TU gemacht, hat einen Schein. Kann sie sich damit nicht einschreiben? Fabs: Doch kann sie. Das Problem ist nicht die Anrechnung, sondern die Einstufung. Man muss zugelassen werden und das kann man nur, wenn der PA dem zustimmt.

Zoe FFM: Geht es nur um Wechsel in hörere FS.

Fabs: Ja, da man nicht ins erste FS we

Niko Kl: Jemand hat etwas studiert und 25 CP in Statistik gehört. Wollte sich dann in den Mathe Master einschreiben, haben ihm dort aber die 25 CP nicht anerkannt. Geht jetzt vor Gericht.

Elli: Kann sich die Person nicht einschreiben oder wurde es ihm nicht Anerkannt.

Niko: Um den Master anzufangen braucht man die 25 CP.

Zoe: das war das was sie meinte mit 1. FS. Fabs: Das ürde den AK sprengen.

Zoe: Das Problem ist, dass die Vorgaben der Länder nicht mit den Vorgaben der Unis zusammen passen.

Fabs: Es sind viele einzuelne sinvolle Richtlinien, ide aber zusammen schwierig werden.

Keine weiteren Erfahrungsberichte.

Fabs: Idee wäre ein Schaubild zu erarbeiten um zu verdeutlichen was schief läuft.

1. Monotonie der FS

- ist in sich sinnvoll, dass das hochzählt

2. Einstufung anhand von Leistung

Zwischen diesen beiden Punkten gibt es einen Konflikt beim Einschreiben in höhere FS.

In einigen Bundesländern gibt es noch eine andere Regelung.

3. Für einen Abschluss müssen mindestens 50% der LP an der Uni erworben werden, die den Abschlkuss ausstellt.

Zoe: Ghet es um die tatsächlichen Leistungen oder darum, dass man sie dort hören könnte.

Konsequenz aus 1. und 2. ist man kann nur wechseln wenn Regelstudienzeit.

Selbst wenn das greift und man zum 5. Semester wechseln will, greift 3. Man kann wechseln aber keinen Abschluss mehr bekommen. Steht im BerLHG und in Hessen gibt es das auch.

Man kann sich nicht nur einen Teil anrechnen lassen, weil man eine Prüfungsleistung nicht nochmal erbringen kann, wenn man sie schon bestanden hat. Außerdem würde man dann wieder mit der Regelstudienzeit in Konflikt kommen.

2x das gleiche Modul kann man nicht absolvieren.

Einzeln ergeben die Regelungen Sinn, allerdings ergeben sie zusammen diesen krassen Konflikt.

Wenn man eins der Elemete raus nimmt, funktioniert es trotzdem noch nicht. Das Beispiel ist aus Berlin.

Bitte für die nächsten 20 min. Schaut in eure Landeshochschulgesetze und findet heraus unter welchen Voraussetzungne jemand zugelassen werden kann und wo es sonst noch Probleme gibt. Tragt alles was euch auffällt in das folgende Pad unter eurem Bundesland ein. https://protokolle.zapf.in/Uniwechsel#

Marvin (Tübingen): Kann man sich nicht in ein anderes Studienfach einschreiben und dort in ein beliebiges FS einstufen lassen.

Fabs: Wenn man sich woanders einschreibt muss man sich in seinem bisherigen Studienfach exmatr. 2 Semester an Uni A -> Wechsel Uni B, PA: mind. 60 LP in Physik, andere Credits zählen nicht. Dann muss man dafür sorgen , dass die Punkte im richtigen Fach angerechnet werden. Urlaubsemester sind schwierig, wenn man nebenbei an einer anderen Uni studiert.

Tübingen: 4+1 System. Leute hören Vorlesungen nach, die weder in den Bachelor noch in den Master eingeschrieben werden, die weder BA noch Master Vorlesung sind.

Fabs: Leute können unter Auflagen zugelassen werden.

FUB: An der FUB kann nicht unter Auflagen zugelassen werden. -> Hierfür müsste man mal ins BerLHG schauen, ob man unter Auflagen zulassen kann.

Fabs: BerLHG: Liest vor was jemand ins Pad geschrieben hat."..." Es wird nach Studienverlaufsplan eingestuft. Das steht im Gegensatz zur Freiheit von Forschung und Lehre.

Fabs (TUB) ergänzt, dass die betroffene Person bei der Rechtsberatung des AStA war, der meinte, dass das tatsächlich nicht geht und die Rechtslage da eindeutig ist. Dies ist ein bekanntes Problem.

Marcus (HUB): §23a Anrechnung von Studienleistung: Absatz 3 Es kann eine Einstufungsprüfung erfolgen um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden, allerdings hat man kein Recht darauf, dass die Uni einem diese Prüfung auch ermöglicht.

Damit ist der Leseblpock erstmal beendet

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten das Problem anzugehen.

Fabs (TUB): 1. Resoluition an PA um das Verhatlen anzuprangern. 2. Akkreditierungsrichtlinien (hier steht es allerdings schon drin, dass ein Uniwechsel problemlos möglich sein soll) 3. Universitäten anschreiben um auf der Ebene regulieren zu schaffen. 4. Politisch auf das Problem zugehen, da eventuell nicht kompatible mit der Verfassung. Denn ein gewünschter Wechsel im 1. FS kann zu einem generellen Berufsverbot führen.

Laurin FFM: Hatte der PA Angst das Gesetz zu brechen oder hatten sie keinen Bock? Fabs: Der PA wollte nicht, dass je

Andy Würzburg: PA sind langfristig nicht der richtige Ansprechpartner, da sie sich an die regularien halten müssen. Man müsste eher auf Universitärer Ebene versuchen etwas an den Regelungen zu ändewrn.

Elli (TUB): Unterstützt das, da wir uns schwer an die PA wenden können mit der bitte die Gesetze zu brechen. Aber wir können für das thema sensibilisieren um zu erreichen, dass Reg. shcwach ausgelegt werden.

Corinna HD: In HD ist das Problem der monotonen Semester, da können die Unis nichts dafür. Andy (Würzburg): Was hätten wir als ZAPF gerne, wie ein Uniwechsel noch möglich sein sollte. Wo auch immer das konkrete Problem liegt, kann sich dann trotzdem auf die Reso beziehen. Jedesmal anderer konkreter Angriffspunkt, der in den Aufgaben bereich anderer Organisationen passt.

Joachim (KIT): Unis können nicht immer was dafür aber man kann versuchen sie dazu bewegen etwas zu tun, da sie politisches Gewicht haben.

Elloi: Man kann sie auffordern sich dafür einzusetzen.

Fabs: Ist ein Argument dafür das wieter oben anzusprechen und um Unterstützung zu bitte. Ein Problem ist, dass man schlafende Hunde weckt, weil manche PA vielleicht nicht wissen, dass sie das nicht dürfen.

Fabs: In den Akkreditierungsrichtlinien steht, dass ein Uniwechsel problemlos möglich sein sollte. Darauf kann man sich beziehen.

Argumente: Akkreditierung sagt Uniwechsel soll möglich sein. LHGs stheen dazu im Widerspruch.

Laurin FFM: Es könnte passieren, dass dann die Akkreditierungsrichtlinien verschlechtert werden.

Elli glaubt nicht, dass das passieren könnte.

Fabs: Wer wäre der richtige Ansprechpartner, wenn man die Leute, die Akkreditierung machen erreichen möchte.

Jenny (FUB): Wäre das ein Thema für ein PVT. Fabs: Akkreditierungsagenturen? WEr bestimmt die Akkreditierungsrichtlinien?

Laurin FFM: Schaut nach...

Fabs: Prinzipiell müsste man sich an das Land wenden und darauf Aufmerksam machen, dass es einen Wiederspruch zwischen Akkreditierung und Landeshochschulverordnung.

Andy (Würzburg): Hat für Bayern nur gefunden, dass eine komplett nicht bestandene oder eine bestandene Prüfung nicht wiederholen kann. Weiß nicht, ob es dort überhaupt

Laurin FFM: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen. Das wird von der KMK gemacht.

Fabs: Die sind glaubt er auch für die Landeshochschulgesetze verantwortlich. Außerdem sollte man das mit anderen BuFaTas absprechen.

Jenny (FUB): MeTaFa hatte ien Konzept entwickelkt, das ineffizient ist.

Elli (TUB): Ist nicht so wahnsinnig davon überzeugt auf dieser ZaPF schon eine Reso zu schreiben, da die Informationslage extrem schwierig ist.

Fabs: Wir können hier einen Rahmen abstecken was wir überhaupt machen können.

Elli (TUB): Noch wissen wir nciht, ob es nicht nur ein Berliner Problem ist. Können wir eine Anfrage an die anderen BuFaTas schreiben ohne, dass es eine Reso geben muss?

Fabs: Wir könnenm erstmal ein Positionspapier entwerfen.

Jenny: Müssen nicht unbedingt was beschließen.

Fabs: Positionspapier dazu, dass wir eine Meinung haben.

Corinna: Findet die Regelung mit den 50% gar nicht so schlecht. Könnte man in Richtung eines anderen Prozentsatzes veschieben.

Fabs: Wenn man an eine andere Uni wechselt, kann man nur bis zu 50% anerkannt werden. Es muss trotzdem die Möglichkeit geben zu wechseln. Man könnte die Grenze in Richtung der Menge eines letzten Semesters.

Stefan Jena: Wäre im Master problematisch, da die Masterarbeit über zwei Semester ghet. Zoe: schließt sich an.

Fabs: Dann muss auch ein Wechsel außerhalb der Regelstudienzeit möglich sein.

Andy (Würzburg): Fokus sollte darauf liegen, dass die Kopplung zwischen Regelstudienzeit und Uniwechsel, dazu führt, dass jemandem dernicht in Regelstudienzeit ist nicht wechseln kann.

Marvin (Tübingen): Die Probleme gibt es nicht, da die FS Zahl ansteigt aber das einzige Kriterium eine Orientierungsprüfung ist. Wenn man da zu weit ist, geht man zu einem Beratungsgespräch und dann ist das kein Problem.

Jenny (FUB): Ist das von den Regularien her so oder wird das so ausgelegt?

Tübingen: Sie können endlos studieren, wenn die beiden Hürden genommen wurden.

Elli: In welchen Fälllen ist es nicht sinnvoll die Uni wechseln zu können? Es gibt unterschiedliche Zugangs und Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. maximale Semester oder Orientierungsprüfungen. Der Fall, dass jemand von Uni zu Uni wechselt und immer weiter studiert ist sehr konstruiert. Kernaussage: Welche Limitierunen sollte es geben. Eigentlich fällt ihr keine sinnvolle ein.

Laurin FFM: Was ein Thema is. Es gibt den Hochschulpakt 20/20. Das Geld wird gemessen an Studierenden in Regelstudienzeit. Weiß nich tsicher wie das in anderen Bundesländern ist.

Jenny()FUB: Arbeti

Fabs: Was haltet ihr davon einen Entwurf zu schreiben in dem sich die ZaPF dafür ausspricht, dass ein Studienplatzwechsel unabhänging von geleisteten Leitstungen und der unabhängig von der Semesterzahl möglich ist.

Elli: Fidnet es schwierig, wenn man dsich Studiengänge anschaut, die voll sind. Wenn eine Uni keinen Platz hat, dann ist das nochmal ein anderes Problem. Das wollen wir aber gar nicht adressieren.

Zoe: In der hessischen und bayrischen Verordnung ist geregelt, dass geschaut wird wie voll der Studiengangist.

Sven Greifswald: Direkt an der Uni wird geschaut.

Fabs: Eine Regelund über ein mindestmaß soll einen Wechsel unabhängig von der bereits geleistentne Leistng nicht im Weg stehen. Das mindesmas an Leistungen, das an der Abschlussgebenden Universität erbracht werden musss, soll an auch an der abschlussgebenden Uni abgeleistet werden können.

Marcus: Eine Limitierung der anzuerkenndnen Punkte soll nicht erfolgen.

Fabs: Das wollte er nich sagen. Da z.B. Unis mit Schwerpunkt an der LP erbracht worden auch diese LP.

Corinna: Findet die 50% Regelung eigentlich ganz gut. Vielleicht kann man in die Richrung gehen, dass ein Uniwechsel begründet ist.

Elia (Konschdanz): Es sind oft schwammige Begründungen.

Fabs: Meine Meinung ist: WEchsel sollmöglich aber er findet es nicht schlecht, wenn ein mindestmaß an Leistungen an der abschlussgebenden Uni geleistet wird.

Andy: Zusatz, dass es in Außnahmen/ Härtefälle sollte es trotzdem gebn. Wenn persönliche Fälle dazu kommen, sollte es möglich sein zu wechseln.

Zoe: Ist sich nicht sicher, ob in jeder Prüfungsordnung Härtfallanträge möglich sind.

Fabs: Wäre das eine Frage für den Austausch AK, ob es an jeder Uni eine Möglichkeit für Härtefallanträge gibt. Gibt es einen Prüfungsauschauss, der Einzelfallanträge entscheiden kann. Zoe: kann sein.

Fabs: Wäre eine Kernaussage, dass Wechsel außerhalb der Regelstudienzeit kein eHinderung sein soll etwas wo ihr dahinter stehen würde?

Allgemeine Zustimmung.

Jenny (FUB):

Zoe: Was sind den langfristig unsere Ziele? Ansonsten müsste man das ja auch an andere BuFaTas rantragen und alle Studiengänge betreffen, die nicht zugangsbeschränkt sind.

Elli: auch die, die nicht zulassungsfrei sind, können das Problem haben. Soll das nur gesagt werden oder als Arbeitsauftrag an den StaPF formuliert werden?

Jenny (FUB): Offizieller und konkreter ist Arbeitsauftrag an den StAPF.

Andy: Allgemein die Präsentation des AKs an das Plenum sollte auf zwei Thesen heruntergebrochen werden.

Fabs: Sollten wir nicht schon eine konkretere Meinung an die anderen BuFaTas herantragen?

Jenny (FUB): Wir können den anderen BuFaTas auch einfach sagen, wie es ist. Dass die Problematik aufgetreten ist und wir das für ein wichtiges Thema halten.

Fabs: Wie ist die Stimmung A: ein Positionspapier? Wenn es im Plenum zerupft wird, dann ziehen wir es zurück. Oder eine Selbstverpflichtung sich mehr mit dem Thema auseinander zu setzen und sich selbst zu verpflichten mehr Informationen zu sammeln und das Problem im Auge zu behalten.

Andy: Sieht den Nutzen der Selbstverpflichtung nicht. Wenn es Interesse gibt, dann machen das Leute von alleine, wenn nicht dann nciht.

Elli: Folge AK plus Selbstverpflichtung ist ausreichend. Außerdem ist das was der AK hier schon festgehalten hat etwas das die Meinung der ZAPF wiederspiegelt.

Fabs: Könnte zerrupft werden, weil Meinung der ZaPF ist kein Arbeitsauftrag.

Corinna: Können den Arbeitsauftrag nicht losschicken, solange wir uns nicht damit beschäftig haben.

Fabs: Wir können andere auch dazu einladen sich mit dem Thema zu befassen.

Corinna: Erst über Meinung abstimmen, dann den Arbeitsauftrag.

Andy: Der Arbeitsauftrag bezieht sich darauf, dass sich anderen BuFatas shcon damit auseinandersetzen währen wir auch noch über unsere Meinung nachdenken.

Corinna: Darüber abstimmen, ob es wichtig genug ist, dass das an die anderen weitergegeben wird.

Meinungsbild: Wer wäre dafür eine Meinung der ZaPF festzuhalten? Dafür: Niemand, Dagegen: viele

Andy (WB): Man kann an andere BuFaTas herantragen, dass es Redebedarf gibt und so darstellen, dass der AK eine Meinung hatte, der nicht als Meinung der ZaPF da steht, weil die Diskussion noch nicht so weit ist.

Fabs: Dann wird ein Arbeitsauftrag an den StAPF geschrieben, die Problematik des Uniwechsels außerhalb der Regelstudienzeit an andere BuFaTas heran zu tragen und uns damit mehr Meinungen einholen.

Es geht in der Postersession weiter.

Zusammenfassung