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WiSe17 AK Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Kritikpunkt werden festgestellt:
Folgende Kritikpunkt werden festgestellt:
* In der Musterrechtsverordnung werden die Zeiträume für Reakkreditierung auf 8 Jahre festgelegt, momentan sind diese 5/7 für Programm- und 6/8 für Systemakkreditierung (erstmalige/alle weiteren Akkreditierungen)
* In der Musterrechtsverordnung werden die Zeiträume für Reakkreditierung auf 8 Jahre festgelegt, momentan sind diese 5/7 für Programm- und 6/8 für Systemakkreditierung (erstmalige/alle weiteren Akkreditierungen)
* Es kann bei Reakkreditierungen und Konzeptakkreditierung auf eine Begehung verzichtet werden.
Da die Diskussion in der großen Gruppe nicht zielführend ist, teilt sich der AK in Kleingruppen auf, die sich mit den verschiedenen Stellungnahmen beschäftigen. Es werden die Stellungnahmen vom KSS, KASAP, BBA (Arbeitgeber) und dem DGB ausgesucht.


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==