Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen
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== §3 Aufgaben == | == §3 Aufgaben == | ||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt | Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben. | ||
== §4 Tagung == | == §4 Tagung == | ||
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Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. | Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. | ||
Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und | Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und Vertreterinnen für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. | ||
Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. | Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. | ||
Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. | Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. | ||
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Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. | Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. | ||
Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. | Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. | ||
Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. | Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. Die Amtszeit der Hauptverantwortlichen beträgt ein Jahr. | ||
== §6 Satzungsänderungen == | == §6 Satzungsänderungen == | ||
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*Sommer-ZaPF 2015 in Aachen, | *Sommer-ZaPF 2015 in Aachen, | ||
*Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main, | *Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main, | ||
*und | *Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz, | ||
*und der Sommer-ZaPF 2017 in Berlin. | |||
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