Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZaPFWiki
An Version nach Abschlussplenum Dresden WiSe 2016 angepasst |
Version nach dem Anfangsplenum der Sommer-ZaPF 2017 |
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== 1 Geltungsbereich == | == 1 Geltungsbereich == | ||
Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmer) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen. | Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmer) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie ist von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen. | ||
Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und Helferinnen und Helfer der ausführenden Fachschaft. | Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und Helferinnen und Helfer der ausführenden Fachschaft. | ||
== 2 Ablauf eines Plenums == | == 2 Ablauf eines Plenums == | ||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
#*zur Änderung der Tagesordnung, | #*zur Änderung der Tagesordnung, | ||
#*zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede), | #*zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung, ohne Gegenrede), | ||
#*zur Unterbrechung der Sitzung, | #*zur Unterbrechung der Sitzung (auch bekannt als "Pause"), | ||
#*zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt, | #*zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen Tagesordnungspunkt, | ||
#*zur Begrenzung der Redezeit, | #*zur Begrenzung der Redezeit, | ||
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
#*geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt) | #*geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt) | ||
#*Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung | #*Zulassung Einzelner zur geschlossenen Sitzung | ||
#*zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt)* | #*zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort durchgeführt, auch bekannt als "Antrag auf sofortige Abstimmung") * | ||
#*zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung) | #*zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung) | ||
#*zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum * | #*zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als "Vertagung auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF") * | ||
#*Nichtbefassung * | #*Nichtbefassung * | ||
#*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft) | #*geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft) | ||
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== 4 Abstimmungen und Wahlen == | == 4 Abstimmungen und Wahlen == | ||
Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn '' | Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und Personenwahlen ist gegeben, wenn ''zwanzig Physikfachschaften''im Plenum anwesend sind. | ||
Die Beschlussfähigkeit ist ausschließlich für Abstimmungen und Personenwahlen entsprechend dieser Geschäftsordnung notwendig. Nur das Plenum betreffende Abstimmungen können ohne Beschlussfähigkeit durchgeführt werden, dies betrifft insbesondere die Wahl der Sitzungsleitung und der Protokollanten, sowie das Sitzungsende. | Die Beschlussfähigkeit ist ausschließlich für Abstimmungen und Personenwahlen entsprechend dieser Geschäftsordnung notwendig. Nur das Plenum betreffende Abstimmungen können ohne Beschlussfähigkeit durchgeführt werden, dies betrifft insbesondere die Wahl der Sitzungsleitung und der Protokollanten, sowie das Sitzungsende. | ||
Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen. | Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen. | ||
=== 4.1 Abstimmungen und Meinungsbilder === | === 4.1 Abstimmungen und Meinungsbilder === | ||
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#Es werden Abstimmungen und Meinungsbilder unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. | #Es werden Abstimmungen und Meinungsbilder unterschieden. Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. | ||
#Beschlüsse sind nach außen zu tragende Resolutionen, die zwingend einen Adressaten haben müssen, Positionspapiere, die keinen Adressaten haben, sowie ZaPF-interne Selbstverpflichtungen und Aufträge an den StAPF. | #Beschlüsse sind nach außen zu tragende Resolutionen, die zwingend einen Adressaten haben müssen, Positionspapiere, die keinen Adressaten haben, sowie ZaPF-interne Selbstverpflichtungen und Aufträge an den StAPF. | ||
#Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede | #Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der ZaPF. | ||
#Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine | #Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich. | ||
#Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | #Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | ||
#Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller oder von der Hauptantragstellerin übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | #Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller oder von der Hauptantragstellerin übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
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#Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per Akklamation gewählt werden. | #Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per Akklamation gewählt werden. | ||
#Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden. | #Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden. | ||
#Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine | #Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. | ||
#Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidatinnen und Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, wenn er oder sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens | #Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidatinnen und Kandidaten zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, wenn er oder sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens elf Ja-Stimmen''erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen. Sollten mehr Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt. | ||
#Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle angemeldeten Teilnehmer der ZaPF. | #Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle angemeldeten Teilnehmer der ZaPF. | ||
#Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von angemeldeten Teilnehmern der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen. | #Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von angemeldeten Teilnehmern der ZaPF. Bewerbungen hierfür müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in schriftlicher Form an eine, bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausführende Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen. | ||
Der so bestimmten Gruppe muss anschließend mit absoluter Mehrheit vom Plenum das Vertrauen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Sind die ersten sechs Personen genannter Gruppe vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge. Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese Regelung irrelevant. | |||
Bei weniger als sieben sich bewerbenden Menschen muss der kompletten Gruppe das Vertrauen mit absoluter Mehrheit vom Plenum ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei. | |||
Eine Personaldebatte findet nicht statt, die Kandidaten und Kandidatinnen dürfen sich jedoch dem Plenum vorstellen. Die Stimmverteilung wird nicht bekanntgegeben. Die gewählten Vertrauenspersonen werden in alphabetischer Reihenfolge vom Wahlausschuss veröffentlicht. | |||
Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum bestätigt werden. | |||
#Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert: | #Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert: | ||
#*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen. | #*Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste aller zur Wahl stehenden Personen. | ||
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#*In den darauf folgenden Durchgängen wird immer die Person mit den meisten Stimmen in den verbliebenen Wahlzetteln der Gruppe der gewählten Personen hinzugefügt und ihre Wahlzettel von den übrigen Wahlzetteln getrennt. Dies wird so lange wiederholt bis alle Plätze besetzt sind oder keine Wahlzettel mehr übrig sind. | #*In den darauf folgenden Durchgängen wird immer die Person mit den meisten Stimmen in den verbliebenen Wahlzetteln der Gruppe der gewählten Personen hinzugefügt und ihre Wahlzettel von den übrigen Wahlzetteln getrennt. Dies wird so lange wiederholt bis alle Plätze besetzt sind oder keine Wahlzettel mehr übrig sind. | ||
#*Sollten noch nicht alle Plätze in der Gruppe der gewählten Personen besetzt sein obwohl keine Wahlzettel mehr verblieben sind, werden die restlichen Plätze nach Anzahl der Stimmen in der ersten Runde besetzt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. | #*Sollten noch nicht alle Plätze in der Gruppe der gewählten Personen besetzt sein obwohl keine Wahlzettel mehr verblieben sind, werden die restlichen Plätze nach Anzahl der Stimmen in der ersten Runde besetzt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. | ||
#Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | #Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||
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Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht angenommen werden. | Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht angenommen werden. | ||
Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | ||
=== Beschlussfähigkeit bei | === Beschlussfähigkeit bei zwanzig anwesenden Fachschaften === | ||
Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften. | Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der Physikfachschaften. | ||
=== Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenzahlen === | === Mindestanzahl von Ja-Stimmen bei Personenzahlen === | ||
Das Minimum von | Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidatinnen und Kandidaten mindestens die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen erhalten muss. |