Organe: Unterschied zwischen den Versionen
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In diesem Artikel geht es darum die einzelnen Organe der ZaPF genauer zu erläutern um einen schnellen Überblick. Laut Satzung sind Organe der ZaPF das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen | In diesem Artikel geht es darum die einzelnen Organe der ZaPF genauer zu erläutern um einen schnellen Überblick. Laut Satzung sind Organe der ZaPF das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). | ||
Ferner ist hier noch der Verein ZaPF e.V. kurz erläutert. | Ferner ist hier noch der Verein ZaPF e.V. kurz erläutert. | ||
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::Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | ::Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | ||
::Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln. | ::Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln. | ||
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Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind. Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. | |||
* [http://zapfev.de/verein/ ZaPF e.V.] | * [http://zapfev.de/verein/ ZaPF e.V.] |