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# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden. | # Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden. | ||
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | # Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: | # Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | |||
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, | # Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, | ||
Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | ||