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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF
Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF


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# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind.
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu
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eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum
eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum
verabschiedet werden.
verabschiedet werden.
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen.
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen.
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Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung
Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung
seines Antrages zurückzuziehen.
seines Antrages zurückzuziehen.
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen:
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen:
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird
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Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht
Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu
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# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Allgemeiner Kommentar:
Allgemeiner Kommentar:
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen,
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen,
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Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt,
Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt,
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt.
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt.
Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage
Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage
im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung.
im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung.
Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne
Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne
Antrag) korrigiert werden.
Antrag) korrigiert werden.