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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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== Beschlüsse und Wahlen ==
== Beschlüsse und Wahlen ==


# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im
# Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im Plenarsaal anwesend sind.
Plenarsaal anwesend sind.
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
 
# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus
Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-
Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung
wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung
geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine
schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer
Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht
möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.


# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die