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Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

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Kari (Diskussion | Beiträge)
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Kommentar: ''Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern
Kommentar: ''Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern,  dass eine Diskussion sich ins
Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Bei der Abstimmung über einen
Verfahrensantrag sollte man vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende
der Debatte Ende der Debatte bedeutet. Verfahrensanträge werden durch heben beider Arme
bekanntgegeben. Verfahrensanträge können als Mittel zu einer Schlammschlacht genutzt werden,
jedoch sollte bedacht werden, dass wir als Physiker sachliche Diskussionen führen sollten und auch
einsehen sollten, wenn die Mehrheit einen Antrag nicht unterstützt. Wir sind nicht der
Weltrevolutionsrat. Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht
angenommen werden. Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist,
inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung.
 
== Beschlüsse und Wahlen ==
 
1. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im
Plenarsaal anwesend sind.
 
2. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus
Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-
Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung
wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung
geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine
schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer
Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht
möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren.
 
3. Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF.
 
4. Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu
regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch
Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung
mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich.
Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen
beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen
Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-)
Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet
eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum
verabschiedet werden.
 
5. Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen.
Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen
werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der
Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung
seines Antrages zurückzuziehen.
 
6. Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen:
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird
dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen
nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur
Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.
 
7. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu
diskutieren.
Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben,
Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt.
 
8. Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Allgemeiner Kommentar:
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen,
sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag
auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom
scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Die
ZaPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“.
Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema
kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden
Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt,
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt.
Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage
im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung.
Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne
Antrag) korrigiert werden.