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Keine Bearbeitungszusammenfassung |
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Kommentar: ''Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern | Kommentar: ''Verfahrensanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine Diskussion sich ins | ||
Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Bei der Abstimmung über einen | |||
Verfahrensantrag sollte man vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende | |||
der Debatte Ende der Debatte bedeutet. Verfahrensanträge werden durch heben beider Arme | |||
bekanntgegeben. Verfahrensanträge können als Mittel zu einer Schlammschlacht genutzt werden, | |||
jedoch sollte bedacht werden, dass wir als Physiker sachliche Diskussionen führen sollten und auch | |||
einsehen sollten, wenn die Mehrheit einen Antrag nicht unterstützt. Wir sind nicht der | |||
Weltrevolutionsrat. Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster Vorsicht | |||
angenommen werden. Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist, | |||
inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung. | |||
== Beschlüsse und Wahlen == | |||
1. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 2/3 der jeweils Stimmberechtigten im | |||
Plenarsaal anwesend sind. | |||
2. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus | |||
Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein- | |||
Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung | |||
wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung | |||
geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine | |||
schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer | |||
Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht | |||
möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | |||
3. Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die | |||
veranstaltende Fachschaft hat maximal soviele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne | |||
Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren | |||
ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF. | |||
4. Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede | |||
anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu | |||
regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch | |||
Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung | |||
mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. | |||
Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen | |||
beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen | |||
Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) | |||
Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet | |||
eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum | |||
verabschiedet werden. | |||
5. Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem | |||
Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschliessen. | |||
Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen | |||
werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der | |||
Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung | |||
seines Antrages zurückzuziehen. | |||
6. Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: | |||
Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird | |||
dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen | |||
nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur | |||
Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht | |||
mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | |||
7. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz | |||
dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu | |||
diskutieren. | |||
Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, | |||
Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache | |||
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | |||
8. Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. | |||
Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | |||
Allgemeiner Kommentar: | |||
Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, | |||
sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag | |||
auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom | |||
scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Die | |||
ZaPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. | |||
Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema | |||
kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden | |||
Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt, | |||
wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt. | |||
Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage | |||
im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung. | |||
Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne | |||
Antrag) korrigiert werden. | |||