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# Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein- Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | # Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein- Stimmen überwiegen, wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht durch deutliches Handheben, eine geheime Abstimmung kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten. Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind positiv zu formulieren. | ||
# Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die veranstaltende Fachschaft hat maximal so viele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF. | # Stimmberechtigt für interne Beschlüsse ist jeder angemeldete Teilnehmer der ZaPF. Die veranstaltende Fachschaft hat maximal so viele Stimmen wie die größte Gastfachschaft. Interne Beschlüsse sind Beschlüsse, die nur die ZaPF selbst berühren, wie Organisatorisches zu weiteren ZaPFen, Bestimmung von Ausschüssen, Aufgaben innerhalb der ZaPF. | ||
# Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. | # Stimmberechtigt für externe Beschlüsse sind die auf der ZaPF anwesenden Fachschaften. Jede anwesende Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren. Die Abstimmung geschieht durch Aufrufen der einzelnen Fachschaften, die anschließend ihren Beschluss der Sitzungsleitung mitteilen. Eine geheime Wahl ist möglich. Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden. | ||
Externe Beschlüsse sind Beschlüsse, die nach außen bekannt gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Resolutionen, Mitteilungen und Mitgliedschaften der ZaPF in anderen Organisationen, jedoch nicht Veröffentlichungen im ZaPF-Reader. Allgemeine (Presse-) Mitteilungen, die keine politischen Aussagen enthalten, wie z.B. „Die Fachschaft XY veranstaltet eine ZaPF“, liegen im Ermessen der organisierenden Fachschaft und müssen nicht im Plenum verabschiedet werden. | |||
# Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | # Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das Wesen. Sie können von jedem Teilnehmer gestellt werden. Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder sie vom Hauptantragsteller übernommen werden, wird der Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Der Antragsteller hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das Recht, auch eine geänderte Fassung seines Antrages zurückzuziehen. | ||
# Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | # Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den weitergehenden zuerst zu beschließen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung. | ||
# Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. | # Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Die Kandidaten stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum ist die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss des Kandidaten zu diskutieren. Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | ||
Jede anwesende Fachschaft besitzt eine Stimme. Leere Stimmzettel gelten als nicht abgeben, Enthaltungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl explizit annimmt. | |||
# Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | # Abwahlen sind auch bei Abwesenheit des Betroffenen möglich und bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Der Betroffene ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. | ||
Allgemeiner Kommentar: ''Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Die ZaPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt, wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt. Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung. Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne Antrag) korrigiert werden.'' | Allgemeiner Kommentar: ''Beschlussvorlagen sollten klar und einfach formuliert sein. Externe Beschlüsse, wie Resolutionen, sollten eine gewisse Relevanz vorweisen und es sollte klar sein, was damit geschieht. Ein Antrag auf „Wir wollen irgendwie irgendwo sagen, dass wir vielleicht was nicht so toll finden“ ist eher vom scheitern bedroht als ein Antrag „Wir schicken folgende Mitteilung an folgende Zeitungen: Die ZaPF hat sich mit großer Mehrheit für XY ausgesprochen. Wir denken, dass <Erläuterung>“. Verschiedene Themen sind in verschiedene Anträge aufzuspalten. Eine Resolution über ein Thema kommt eher durch als eine, die fünfzig verschiedene Dinge behandelt. Üblicherweise werden Anträge abgelehnt, die einzelne Dinge fordern, mit denen eine Fachschaft nicht übereinstimmt, wenn sie auch im Prinzip mit dem Rest übereinstimmt. Bitte klärt Beschlussvorlagen schon in den AKs. Eine Diskussion des AKs über die Beschlussvorlage im Plenum ist unnütze Zeitverschwendung. Tippfehler und Grammatikfehler können in Beschlussvorlagen ohne großes Prozedere (also ohne Antrag) korrigiert werden.'' | ||