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SoSe16 AK Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Es wurde ein Vortrag über das Gesetz gehalten, außerdem wurden drei Meinungsbilder eingeholt:
Es wurde ein Vortrag über das Gesetz gehalten, außerdem wurden drei Meinungsbilder eingeholt:


* Alle dafür Teilnehmer des AKs sind dafür, dass studienbegleitenden Tätigkeiten beliebig lange und nicht nur maximal sechs Jahres ausgeübt werden dürfen sollen und nicht in die Zeit vor der Promotion zählen  
* Alle Teilnehmer des AKs sind dafür, studienbegleitende Tätigkeiten sollen beliebig lange und nicht nur maximal sechs Jahres ausgeübt werden dürfen, ohne dass sie in die Qualifikationszeit vor der Promotion zählen  
* Mit einer Gegenstimme wünscht sich der AK, dass die maximale Befristungszeit verlängert wird auch den Vertrag entsprechend verlängert werden soll
* Mit einer Gegenstimme wünscht sich der AK, dass wenn die maximale Befristungszeit verlängert wird auch der Vertrag entsprechend verlängert werden soll
* Alle Teilnehmer sprechen sich dafür aus, dass öffentliche Geldgeber sollen Mittel über einen Zeitraum gewähren der angemessene Dauer von Arbeitsverträgen erlaubt, so dass es nicht zu Stückelverträgen kommt.
* Alle Teilnehmer sprechen sich dafür aus, dass öffentliche Geldgeber Mittel über einen Zeitraum gewähren sollen der eine angemessene Dauer von Arbeitsverträgen erlaubt, so dass es nicht zu Stückelverträgen kommt.