SoSe16 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bonn: Die Vertreter des Prüfungsaufschuss aufzufordern, Einspruch zu erlegen, denn dann muss der Fall nochmal angeschaut werden.
Bonn: Die Vertreter des Prüfungsaufschuss aufzufordern, Einspruch zu erlegen, denn dann muss der Fall nochmal angeschaut werden.


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== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==


Der AK ergab, dass die Symptompflicht an einigen Unis angewendet wird. Es herrscht Einigkeit darüber, das die Symptompflicht nicht sinnvoll ist. Man muss weitere Informationen sammeln, sodass in Dresden ein FolgeAK eine Resolution gegen die Symptompflicht schreiben werden kann.


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