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Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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== §4 Tagung ==
== §4 Tagung ==


Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung.
Die ausrichtende Fachschaft legt den Programmablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitgliedsfachschaften ein Exemplar zur Verfügung.
Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum.
Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum.
== §5 Organe ==
== §5 Organe ==
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Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit.
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit.
Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden.
Der StAPF besteht aus maximal fünf natürlichen Personen von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden.
Die Amtszeit von drei Mitgliedern des StAPF beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF und die zweier StAPF-Mitglieder zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF.
Die Amtszeit von drei Mitgliedern des StAPF beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF und die zweier StAPF-Mitglieder zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF.
Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen.
Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen.
Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen.
Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF ist beschlussfähig falls mindestens drei seiner Mitglieder auf einer Sitzung anwesend sind und der Beschluss in der Sitzungseinladung angekündigt wurde.
Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.
Sollten alle Posten des StAPFes vakant sein, übernehmen die von der ZaPF entsandten Mitglieder des Kommunikationsgremiums oder, falls diese vakant sind, die Mitglieder des Technischen Organisationsausschuss aller Physikfachschaften oder, falls auch diese vakant sind, die Mitglieder der letzten die ZaPF ausrichtenden Fachschaft die Archivierungs- und Veröffentlichungsaufgaben des StAPF.
=== (c) Die Vertrauenspersonen ===
=== (c) Die Vertrauenspersonen ===


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Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG.
Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG.
Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin zur KFP.
Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin zur KFP.
Die ZaPF und jDPG entsenden je ein Mitglied in das Kommunikationsgremium.
Die ZaPF entsendet zwei Mitglieder in das Kommunikationsgremium.
Davon beginnt die Amtszeit eines Mitgliedes auf einer ZaPF im Sommersemester und die des anderen Mitgliedes auf einer ZaPF im Wintersemester.
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr.
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr.
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.
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*Winter-ZaPF 2014 in Bremen,
*Winter-ZaPF 2014 in Bremen,
*Sommer-ZaPF 2015 in Aachen,
*Sommer-ZaPF 2015 in Aachen,
*und auf der Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main.
*Winter-ZaPF 2015 in Frankfurt am Main,
*und auf der Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz.


[[Kategorie:Regelungen]]
[[Kategorie:Regelungen]]