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WiSe15 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Björn (RWTH) (Diskussion | Beiträge)
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Die ZaPF sieht die Bedeutung von Drittmitteln für die moderne Forschung an öffentlichen Einrichtungen.Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten imInteresse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten  folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:
Die ZaPF sieht die Bedeutung von Drittmitteln für die moderne Forschung an öffentlichen Einrichtungen.Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten imInteresse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten  folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:


1. Titel des Projekts <ref name="a">In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.</ref>
# Titel des Projekts <ref name="a">In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.</ref>
2. Hochschule mit Organisationseinheit
# Hochschule mit Organisationseinheit
3. Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung <ref name="b">Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.</ref>
# Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung <ref name="b">Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.</ref>
4. Projekt- und Vertragslaufzeit
# Projekt- und Vertragslaufzeit
5. Gesamtsumme
# Gesamtsumme
6. Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang
# Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang


Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden:
Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden:
7. Abstract <ref name="c">In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.</ref>
<ol start="7">
<li>Abstract <ref name="c">In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.</ref>
</ol>


Zur [[:Datei:Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung.pdf|Stellungnahme zur Transparenz in der Drittmittelforschung]]
Zur [[:Datei:Stellungnahme_WiSe15_Transparenz_in_der_Drittmittelforschung.pdf|Stellungnahme zur Transparenz in der Drittmittelforschung]]