Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. | Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. | ||
Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt. | Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt. | ||
Durch (h) und (w) werden harte und weiche Kriterien unterschieden. | |||
== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge == | == Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge == | ||
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# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h) | # realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h) | ||
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h) | # Studium alleine mit 180 CPs machbar (h) | ||
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und | # Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüefungsleistungen (h) | ||
Prüefungsleistungen (h) | |||
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# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h) | # realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h) | ||
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h) | # Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h) | ||
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und | # Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h) | ||
Prüfungsleistungen (h) | # Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h) | ||
# Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein | |||
(h) | |||
#* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w) | #* Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w) |