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Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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# Studierbarkeit (h)  
# Studierbarkeit (h)  
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
#* Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
# Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
#* Umfang 2-6 Monate (w)  
#* Umfang 2-6 Monate (w)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
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# Studienbegleitende Prüfungen (h)  
# Studienbegleitende Prüfungen (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
#* Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
#* auch zur Notenverbesserung (w)  
#* auch zur Notenverbesserung (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
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# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und  
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und  
Prüefungsleistungen (h)
Prüefungsleistungen (h)
== Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge ==
# Studierbarkeit (h)
# 4 Semester inkl. Arbeit (h)
# Es gibt eine Master Thesis
-  mindestens 6 Monate (h)
-  mindestens 9 Monate (w)
# Kreditierung nach ECTS (h)
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
#  -  Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
-  Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und
Prüfungsleistungen (h)
#  -  Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein
(h)
-  Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)