Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich  
Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich  
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen.
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen.
Mittlerweile wurde Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert und ergänzt.
Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt.


== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge ==
== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge ==
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# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)  
# * Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
# * Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)  
  * Umfang 2-6 Monate (w)  
* Umfang 2-6 Monate (w)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
# Kreditierung nach ECTS (h)  
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)  
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)  
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# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)  
# * Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
# * Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)  
  * auch zur Notenverbesserung (w)  
* auch zur Notenverbesserung (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)  
# P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich  
# P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich