Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich | Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich | ||
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. | Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. | ||
Mittlerweile | Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt. | ||
== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge == | == Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge == | ||
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# 6 Semester inkl. Arbeit (h) | # 6 Semester inkl. Arbeit (h) | ||
# * Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h) | # * Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h) | ||
* Umfang 2-6 Monate (w) | |||
# Kreditierung nach ECTS (h) | # Kreditierung nach ECTS (h) | ||
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w) | # Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w) | ||
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# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) | # Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) | ||
# * Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h) | # * Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h) | ||
* auch zur Notenverbesserung (w) | |||
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w) | # Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w) | ||
# P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich | # P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich |