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[http://de.wikipedia.org/wiki/European_Credit_Transfer_System ECTS bei Wikipedia] |
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Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich | |||
Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. | |||
Mittlerweile wurde Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert und ergänzt. | |||
== Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge == | |||
* | # Studierbarkeit (h) | ||
* | # 6 Semester inkl. Arbeit (h) | ||
# * Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h) | |||
* Umfang 2-6 Monate (w) | |||
* | # Kreditierung nach ECTS (h) | ||
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w) | |||
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h) | |||
# Studienbegleitende Prüfungen (h) | |||
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) | |||
# * Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h) | |||
* auch zur Notenverbesserung (w) | |||
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w) | |||
# P in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich | |||
sein (h) | |||
# Etwas Spezialisierung ist auch möglich (ausserhalb der Thesis)(h) | |||
# nicht-physikalisches Nebenfach obligatorisch (h) | |||
# bei Bachelor of Sciene in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h) | |||
# Bachelor nicht nur als Master Zugang ! kein abgeschnittenes Dipomstudium (h) | |||
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h) | |||
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h) | |||
# Es gibt ein venünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und | |||
Prüefungsleistungen (h) | |||