WiSe15 AK WissZeitVG: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einleitung/Ziel des AK == | == Einleitung/Ziel des AK == | ||
Es steht eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an. Diese hat zwar einige sinnvolle Änderungen, jedoch ist §6 eher Problematisch. | |||
"Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt vier Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich." | |||
Da schon mal die Regelstudienzeit Ba+Ma bei 5 Jahren ist und auch nicht jeder in Regelstudienzeit durch kommt. | |||
Der Bundesrat hat eine Empfehlung auf 6 Jahre an die Bundesregierung geschickt. Diese will ihm womöglich folgen. | |||
*Information über den Ist-Stand (Das Gesetzesverfahre ist ja gerade am laufen) | |||
*Meinungsbildung ob die ZaPF das für Problematisch hält | |||
*Wenn ja, dann wäre eine Resolution am sinnvollsten -> Empfänger der Resolution wäre der Bundestag. | |||
== Protokoll == | |||
Es wird erklärt worum es geht. Insbesondere wird auf folgende Aspekte eingegangen: | |||
*Die neue Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter die weder Bachelor noch Master haben" mit den maximal 4 Jahren | |||
*Das Problem dass die Allgemeine Tarifsperre des WissZeitVG dann auch auf Studenten Angewandt wird. Das würde z.B. den Studentischen Tarifvertrag in Berlin betreffen. | |||
Wir definieren was wir mit dem AK machen möchten: | |||
Resolution ist gewünscht | |||
Die Resolution möge sich um folgendes kümmern: | |||
*Wir wollen die 4 Jahre weg haben (Ziel ist hier keine Zeitbegrenzung) Insbesondere nicht auf die 6+6 Jahre "Vor Abschluss des Masters ist Egal" | |||
*Tarifverträge sollen Möglich sein! Auch für komplette Gruppen. | |||
*Befristungszeiten von Arbeitsverträgen an Drittmittellaufzeiten. | |||
*Befristungszeiten von Arbeitsverträgen in Zeiträume in denen die Qualifikation (z.B. Promotion) erreicht werden kann | |||
*Klare Definition was eine zu erreichende Qualifikation ist | |||
*Mehr feste Stellen | |||
*Feste Stellen für Daueraufgaben | |||
*Anrechnung der Elternzeit für Studierende mit Kind | |||
Wir erstellen in kleineren Gruppen Teile der Resolution bis zum Ende des AKs. | |||
Die ZaPF begrüßt die Novelierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Leider ist der Entwurf nicht weitgehend genug. Wir sehen daher Besserungsbedarf Insbesondere in folgenden Punkten: | |||
*Begrenzung der Befristungszeit vor erreichen eines Studienabschlusses -TM (Tobi) | |||
*Laufzeit von Arbeitszeiten auf Laufzeit von Drittmitteln (Jörg) | |||
*Die fehlende Definition von Qualifikationszeiträumen (Promotionsphase?/Habilitationsphase?)(Jörg) | |||
*Laufzeit von Verträgen sollte sich an Qualifikationszeiträume halten. (Jörg) | |||
*Tarifvertrag (Jan) | |||
*Anrechnung der Elternzeit für Studierende mit Kind (Jan) | |||
*Mehr Feste Stellen! (Jörg) | |||
*Feste Stellen für Daueraufgaben (Jörg) | |||
Die Kleingruppen haben Entwürfe bis zum Ende des AK erstellt. Diese werden in einem Pad gesammelt und der Resolutionsentwurf wird im Zwischenplenum angesprochen werden. Die Reso selbst wird von Jörg und Tobi nach dem FS-Freundschaften AK bearbeitet (werden)\footnote{Behauptet Jörg.}. | |||
Version vom 12. Dezember 2015, 19:43 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Tobi Düsseldorf, Jörg (FUB)
Es steht eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an. Diese hat zwar einige sinnvolle Änderungen, jedoch ist §6 eher Problematisch.
„Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt vier Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.“
Da schon mal die Regelstudienzeit Ba+Ma bei 5 Jahren ist und auch nicht jeder in Regelstudienzeit durch kommt.
Der Bundesrat hat eine Empfehlung auf 6 Jahre an die Bundesregierung geschickt. Diese will ihm da wohl folgen.
Ziel des AKs ist:
- Information über den Ist-Stand (Das Gesetzesverfahren ist ja gerade am laufen)
- Meinungsbildung ob die ZaPF das für Problematisch hält
- Wenn ja, dann wäre eine Resolution am sinnvollsten -> Empfänger der Resolution wäre der Bundestag.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der AK auf Zwei AK-Blöcke aufgeteilt.
- Block 1: Vorstellung:
- Was macht dieses WissZeitVG überhaupt
- Was soll geändert werden und wozu führt das
- Was wäre Wünschenswert
- Wo sind wir gerade im Gesetzgebungsverfahren und wo soll das ganze hin.
- Block 2: Diskussion und Resolution
- Welche Ziele haben wir?
- Was halten wir für machbar
- Schreiben einer Resolution/Resolutionen
Die KIF hat sich an diesem Wochenende schon zum Thema Geäußert: Resolution Diskussion
Zum einlesen ins Thema empfehle ich:http://stapf.pad.spline.de/72
Protokoll (Da steht drinn worum es geht)
wisszeitvg.fachschaften (Kampangenseite der FS Info Dortmund)
Stellungname des Freien Zusammenschlusses der Studierendenschaften)
Kampagnenseite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
Arbeitsort für den Resolutionsentwurf
Arbeitskreis: "Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes"
Protokoll vom 21.11.2015
- Beginn
- 08:11 Uhr
- Ende
- 10:00 Uhr
- Redeleitung
- Jörg (FUB)
- Protokoll
- Tobias (Uni Düsseldorf)
- Anwesende Fachschaften
- RWTH Aachen,
- FU Berlin,
- TU Berlin,
- Uni Bielefeld,
- Uni Bochum,
- Uni Bonn,
- TU Braunschweig,
- Uni Bremen,
- TU Dresden,
- Uni Düsseldorf,
- Uni Heidelberg,
- TU Ilmenau,
- Uni Kassel,
- Uni Konstanz,
- Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
Es steht eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an. Diese hat zwar einige sinnvolle Änderungen, jedoch ist §6 eher Problematisch. "Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt vier Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich." Da schon mal die Regelstudienzeit Ba+Ma bei 5 Jahren ist und auch nicht jeder in Regelstudienzeit durch kommt. Der Bundesrat hat eine Empfehlung auf 6 Jahre an die Bundesregierung geschickt. Diese will ihm womöglich folgen.
- Information über den Ist-Stand (Das Gesetzesverfahre ist ja gerade am laufen)
- Meinungsbildung ob die ZaPF das für Problematisch hält
- Wenn ja, dann wäre eine Resolution am sinnvollsten -> Empfänger der Resolution wäre der Bundestag.
Protokoll
Es wird erklärt worum es geht. Insbesondere wird auf folgende Aspekte eingegangen:
- Die neue Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter die weder Bachelor noch Master haben" mit den maximal 4 Jahren
- Das Problem dass die Allgemeine Tarifsperre des WissZeitVG dann auch auf Studenten Angewandt wird. Das würde z.B. den Studentischen Tarifvertrag in Berlin betreffen.
Wir definieren was wir mit dem AK machen möchten: Resolution ist gewünscht Die Resolution möge sich um folgendes kümmern:
- Wir wollen die 4 Jahre weg haben (Ziel ist hier keine Zeitbegrenzung) Insbesondere nicht auf die 6+6 Jahre "Vor Abschluss des Masters ist Egal"
- Tarifverträge sollen Möglich sein! Auch für komplette Gruppen.
- Befristungszeiten von Arbeitsverträgen an Drittmittellaufzeiten.
- Befristungszeiten von Arbeitsverträgen in Zeiträume in denen die Qualifikation (z.B. Promotion) erreicht werden kann
- Klare Definition was eine zu erreichende Qualifikation ist
- Mehr feste Stellen
- Feste Stellen für Daueraufgaben
- Anrechnung der Elternzeit für Studierende mit Kind
Wir erstellen in kleineren Gruppen Teile der Resolution bis zum Ende des AKs.
Die ZaPF begrüßt die Novelierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Leider ist der Entwurf nicht weitgehend genug. Wir sehen daher Besserungsbedarf Insbesondere in folgenden Punkten:
- Begrenzung der Befristungszeit vor erreichen eines Studienabschlusses -TM (Tobi)
- Laufzeit von Arbeitszeiten auf Laufzeit von Drittmitteln (Jörg)
- Die fehlende Definition von Qualifikationszeiträumen (Promotionsphase?/Habilitationsphase?)(Jörg)
- Laufzeit von Verträgen sollte sich an Qualifikationszeiträume halten. (Jörg)
- Tarifvertrag (Jan)
- Anrechnung der Elternzeit für Studierende mit Kind (Jan)
- Mehr Feste Stellen! (Jörg)
- Feste Stellen für Daueraufgaben (Jörg)
Die Kleingruppen haben Entwürfe bis zum Ende des AK erstellt. Diese werden in einem Pad gesammelt und der Resolutionsentwurf wird im Zwischenplenum angesprochen werden. Die Reso selbst wird von Jörg und Tobi nach dem FS-Freundschaften AK bearbeitet (werden)\footnote{Behauptet Jörg.}.