WiSe15 AK Überarbeitung Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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* Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen | * Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen | ||
* Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern. | * Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern. | ||
An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein. | * An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein. | ||
* Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen. | * Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen. | ||
===Kap. 2.4=== | ===Kap. 2.4=== | ||
* Zusatzangebote für Quereinsteiger. | * Zusatzangebote für Quereinsteiger. |