WiSe15 AK Überarbeitung Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Die "Regeln des Akkreditierungsrats" sollen für die Physik weiter spezifiziert werden. | |||
===Kap. 2.1=== | |||
* Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus [[Reso Ethik-AK]] erfüllen. | |||
* Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen. | |||
* Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers). | |||
* Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben. | |||
===Kap. 2.3=== | |||
* Es gibt [[Richtlinien]] von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen | |||
* Die [[Lissabon-Konvention]] (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende [[Dokumente]] der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung. | |||
* Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden. | |||
* Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen | |||
* Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern. | |||
An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein. | |||
* Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen. | |||
===Kap. 2.4=== | |||
* Zusatzangebote für Quereinsteiger. | |||
* Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten! | |||
* Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs. | |||
* Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum. | |||
===Kap. 2.5== | |||
* Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es? | |||
* Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. [[#Kap. 2.4]] | |||
* Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen. | |||
* "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen. | |||
* lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens | |||
* Wird in eigenen [[AK]] ausgelagert. | |||
===Kap. 2.6=== | |||
* Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten | |||
* Studienleistungen außerhalb, vgl [[#Kap 2.3]] | |||
===Kap. 2.7=== | |||
* Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student? | |||
* Stellungnahme der [[http://www.physikalische-praktika.de|Praktikumsleitertagung]] | |||
* Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen? | |||
* Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren | |||
* Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend | |||
===Kap. 2.8=== | |||
===Kap. 2.9=== | |||
* Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung | |||
* Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden? | |||
* Messung der studentischen Arbeitsbelastung | |||
* Absolventenverbleib? | |||
== Antrag ans Plenum == | |||
Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden. | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == |
Version vom 21. November 2015, 19:31 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Margret (LMU), BenniD (HUB)
Arbeitskreis: Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien
Protokoll vom 21.11.2015
- Beginn
- 17:35 Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Margret (LMU)
- Protokoll
- Philipp Jaeger (TU KL)
- Anwesende Fachschaften
TU Berlin HU Berlin LMU München TU München TU Kaiserslautern Uni Heidelberg Uni Düsseldorf Uni Bremen Uni Essen
Einleitung/Ziel des AK
Protokoll
Alle Anstimmungen sind in (Ja/Nein/Enthaltung) angegeben.
Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden.
Die "Regeln des Akkreditierungsrats" sollen für die Physik weiter spezifiziert werden.
Kap. 2.1
- Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus Reso Ethik-AK erfüllen.
- Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen.
- Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers).
- Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben.
Kap. 2.3
- Es gibt Richtlinien von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen
- Die Lissabon-Konvention (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende Dokumente der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung.
- Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden.
- Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen
- Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern.
An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein.
- Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen.
Kap. 2.4
- Zusatzangebote für Quereinsteiger.
- Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten!
- Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs.
- Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum.
=Kap. 2.5
- Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
- Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. #Kap. 2.4
- Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
- "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
- lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens
- Wird in eigenen AK ausgelagert.
Kap. 2.6
- Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
- Studienleistungen außerhalb, vgl #Kap 2.3
Kap. 2.7
- Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
- Stellungnahme der [[1]]
- Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
- Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
- Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend
Kap. 2.8
Kap. 2.9
- Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung
- Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden?
- Messung der studentischen Arbeitsbelastung
- Absolventenverbleib?
Antrag ans Plenum
Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden.