Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr.
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr.
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.
=== (e) Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ===
Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich.
Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind.
Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen.
Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden.
Die Wahl der beiden Hauptverantwortlichen ist eine Personenwahl entsprechend der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.  Je ein Hauptverantwortlicher wird zur ZaPF im Winter- und der andere im Sommersemester gewählt.
== §6 Satzungsänderungen ==
== §6 Satzungsänderungen ==


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*Sommer-ZaPF 2013 in Jena,
*Sommer-ZaPF 2013 in Jena,
*Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf,
*Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf,
*und auf Winter-ZaPF 2014 in Bremen.
*Winter-ZaPF 2014 in Bremen,
*und auf der Sommer-ZaPF in Aachen.


== Satzung als PDF ==
== Satzung als PDF ==

Version vom 6. Oktober 2015, 21:12 Uhr

Satzung der ZaPF

§1 Name

Die Tagung der Vertreterinnen und Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik).

§2 Mitglieder

Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen.

§3 Aufgaben

Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.

§4 Tagung

Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung. Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum.

§5 Organe

Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen und das Kommunikationsgremium.

(a) Das ZaPF-Plenum

Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und Vertreterinnern für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien. Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.

(b) Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften

Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit. Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden. Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der darauf folgenden ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die nachbesetzte Person bleibt für die Restdauer der Wahlperiode des ausgeschiedenen Mitgliedes im Amt. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidatinnen oder Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant. Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.

(c) Die Vertrauenspersonen

Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln.

(d) Das Kommunikationsgremium

Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG. Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin zur KFP. Die ZaPF und jDPG entsenden je ein Mitglied in das Kommunikationsgremium. Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr. Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.

(e) Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF)

Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind. Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. Die Wahl der beiden Hauptverantwortlichen ist eine Personenwahl entsprechend der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. Je ein Hauptverantwortlicher wird zur ZaPF im Winter- und der andere im Sommersemester gewählt.

§6 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum abgestimmt werden. Wünsche nach einer Satzungsänderung sind bis spätestens sieben Tage vor dem Anfangsplenum geeignet (z.B. über die ZaPF-Mailingliste) zusammen mit einem Antragsentwurf oder mindestens einer schriftlichen Begründung und einem konkreten Thema der Satzungsänderung anzukündigen. Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen.

Schlussbestimmungen und Änderungshistorie

Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet, mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum 28.05.2006 in Kraft. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der:

  • Sommer-ZaPF 2007 in Berlin,
  • Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz,
  • Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen,
  • Sommer-ZaPF 2011 in Dresden,
  • Sommer-ZaPF 2013 in Jena,
  • Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf,
  • Winter-ZaPF 2014 in Bremen,
  • und auf der Sommer-ZaPF in Aachen.

Satzung als PDF

Die Satzung kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.
Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF.