SoSe15 Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://fachschaften.rwth-aachen.de/etherpad/p/Attest_Pr%C3%BCfungsunf%C3%A4higkeit  Hier findste des Etherpad zum AK]
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== Resolutionstext (Vorschlag) ==
Die ZaPF fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,…) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.
Die ZaPF begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.