Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen
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Krümel (Diskussion | Beiträge) →§ 5 Organe: Einarbeitung der auf SS13 beschlossenen Änderungen des StAPF |
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== Satzungstext == | == Satzungstext == | ||
=== | === §1 Name === | ||
Die Tagung der Vertreterinnen und Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den | |||
Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. | |||
Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik). | |||
Die | === §2 Mitglieder === | ||
Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen und Mitgliedern der | |||
Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen. | |||
=== | === §3 Aufgaben === | ||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst | |||
sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. | |||
Die ZaPF | Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen | ||
und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein | |||
allgemeinpolitisches Mandat. | |||
Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | |||
=== | === §4 Tagung === | ||
Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und | |||
erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie | |||
stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | |||
Die | Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. | ||
=== | === §5 Organe === | ||
Die | Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der | ||
Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen und das Kommunikationsgremium. | |||
==== (a) Das ZaPF-Plenum ==== | |||
Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt | |||
sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. | |||
Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. | |||
Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und Vertreterinnern | |||
für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und | |||
ähnliche Gremien. | |||
Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. | |||
Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. | |||
=== | ==== (b) Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften ==== | ||
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der | |||
Öffentlichkeit. | |||
Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei | |||
verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden. | |||
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF | Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF | ||
neu gewählt. | |||
Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF | |||
neu gewählt. | |||
Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der | |||
darauf folgenden ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. | |||
Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. | |||
Sollte es keine Kandidatinnen oder Kandidaten für diese Posten geben, bleiben | |||
sie vakant. | |||
Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. | |||
Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind | |||
rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. | |||
Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch | |||
eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber | |||
vertreten. | |||
Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. | |||
Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. | |||
Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. | |||
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF | |||
verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. | |||
Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. | |||
Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben | |||
des StAPF. | |||
==== (c) Die Vertrauenspersonen ==== | |||
Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die | |||
Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | |||
Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. | |||
Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. | |||
Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF | |||
gesondert zu regeln. | |||
==== (d) Das Kommunikationsgremium ==== | |||
Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG. | |||
Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie | |||
die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. | |||
Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine | |||
gemeinsame Vertreterin zur KFP. | |||
Die ZaPF und jDPG entsenden je ein Mitglied in das Kommunikationsgremium. | |||
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr. | |||
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF | |||
in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF | |||
im Sommersemester 2010 in Frankfurt. | |||
=== §6 Satzungsänderungen === | |||
Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit | |||
des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen | |||
sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum | |||
abgestimmt werden. | |||
Wünsche nach einer Satzungsänderung sind bis spätestens sieben Tage vor dem | |||
Anfangsplenum geeignet (z.B. über die ZaPF-Mailingliste) | |||
zusammen mit einem Antragsentwurf oder mindestens einer schriftlichen | |||
Begründung und einem konkreten Thema der Satzungsänderung anzukündigen. | |||
Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen | |||
Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. | |||
Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei | |||
der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen. | |||
=== Schlussbestimmungen und Änderungshistorie === | |||
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet, | |||
mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und | |||
angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum | |||
28.05.2006 in Kraft. | |||
Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | |||
- Sommer-ZaPF 2007 in Berlin | |||
- Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz | |||
- Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen | |||
- Sommer-ZaPF 2011 in Dresden | |||
- Sommer-ZaPF 2013 in Jena | |||
- Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf | |||
== Satzung als PDF == | == Satzung als PDF == | ||
Die Satzung kann auch [https://github.com/ | Die Satzung kann auch [https://github.com/behrmann/Satzung_der_ZaPF/raw/master-tex/satzung.pdf als PDF Datei] heruntergeladen werden.<br /> | ||
Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF. | Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF. | ||
[[Kategorie:Regelungen]] | [[Kategorie:Regelungen]] | ||