SoSe14 Protokolle Arbeitskreise Hochschulzukunftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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*Die studentische Selbstverwaltung soll gezwungen werden, ihre Finanzen durch eine (externe?) Fachkraft verwalten zu lassen, was zumindest erhebliche Kosten mit sich bringt | *Die studentische Selbstverwaltung soll gezwungen werden, ihre Finanzen durch eine (externe?) Fachkraft verwalten zu lassen, was zumindest erhebliche Kosten mit sich bringt | ||
*Die Vertretung der Studierende als Mitarbeiter an der Universität (Vertretung der SHK durch z.B. den Betriebsrat) ist im HZG nicht vorgesehen | *Die Vertretung der Studierende als Mitarbeiter an der Universität (Vertretung der SHK durch z.B. den Betriebsrat) ist im HZG nicht vorgesehen | ||
*Die Hochschulen | *Die Hochschulen werden gesetzlich ermuntert, Studierende nach etwas mehr als der doppelten Regelstudienzeit zu exmatrikulieren | ||
Der AK hatte nicht zu allen Details der Stellungnahme des LAT-NRW eine einvernehmlich zustimmende Meinung; | Der AK hatte nicht zu allen Details der Stellungnahme des LAT-NRW eine einvernehmlich zustimmende Meinung; da der LAT aber in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der LR-NRW steht und die ZaPF sich außerstande sieht, zeitnah eine ähnlichen Zugang zur LR zu bekommen, erschien es dem AK zielführender, die Stellungnahme des LAT -- wie vom LAT-NRW erhofft -- zu unterstützen, anstatt etwas komplett eigenständiges zu verfassen. | ||
Aus diesen Gründen möge die ZaPF beschließen, dem Positionspapier des Landes-ASten-Treffens zum HochschulZukunftsGesetz NRW zuzustimmen. | Aus diesen Gründen möge die ZaPF beschließen, dem Positionspapier des Landes-ASten-Treffens zum HochschulZukunftsGesetz NRW zuzustimmen. |