Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen
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=== | === §1 Name === | ||
Die Tagung der Vertreterinnen und Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den | |||
Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. | |||
Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik). | |||
Die | === §2 Mitglieder === | ||
Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen und Mitgliedern der | |||
Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen. | |||
=== | === §3 Aufgaben === | ||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst | |||
sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. | |||
Die ZaPF | Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen | ||
und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein | |||
allgemeinpolitisches Mandat. | |||
Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | |||
=== | === §4 Tagung === | ||
Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und | |||
erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie | |||
stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung. | |||
Die | Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. | ||
=== | === §5 Organe === | ||
Die | Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der | ||
Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen und das Kommunikationsgremium. | |||
==== (a) Das ZaPF-Plenum ==== | |||
Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt | |||
sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. | |||
Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. | |||
Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und Vertreterinnern | |||
für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und | |||
ähnliche Gremien. | |||
Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF. | |||
Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF. | |||
=== | ==== (b) Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften ==== | ||
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der | |||
Öffentlichkeit. | |||
Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei | |||
verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden. | |||
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF | Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF | ||
neu gewählt. | |||
Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF | |||
neu gewählt. | |||
Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der | |||
darauf folgenden ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. | |||
Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. | |||
Sollte es keine Kandidatinnen oder Kandidaten für diese Posten geben, bleiben | |||
sie vakant. | |||
Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. | |||
Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind | |||
rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen. | |||
Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch | |||
eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber | |||
vertreten. | |||
Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen. | |||
Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. | |||
Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. | |||
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF | |||
verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. | |||
Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher. | |||
Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben | |||
des StAPF. | |||
==== (c) Die Vertrauenspersonen ==== | |||
Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die | |||
Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben. | |||
Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. | |||
Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. | |||
Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF | |||
gesondert zu regeln. | |||
==== (d) Das Kommunikationsgremium ==== | |||
Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG. | |||
Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie | |||
die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. | |||
Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine | |||
gemeinsame Vertreterin zur KFP. | |||
Die ZaPF und jDPG entsenden je ein Mitglied in das Kommunikationsgremium. | |||
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr. | |||
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF | |||
in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF | |||
im Sommersemester 2010 in Frankfurt. | |||
=== §6 Satzungsänderungen === | |||
Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit | |||
des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen | |||
sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum | |||
abgestimmt werden. | |||
Wünsche nach einer Satzungsänderung sind bis spätestens sieben Tage vor dem | |||
Anfangsplenum geeignet (z.B. über die ZaPF-Mailingliste) | |||
zusammen mit einem Antragsentwurf oder mindestens einer schriftlichen | |||
Begründung und einem konkreten Thema der Satzungsänderung anzukündigen. | |||
Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen | |||
Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. | |||
Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei | |||
der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen. | |||
=== Schlussbestimmungen und Änderungshistorie === | |||
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet, | |||
mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und | |||
angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum | |||
28.05.2006 in Kraft. | |||
Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: | |||
- Sommer-ZaPF 2007 in Berlin | |||
- Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz | |||
- Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen | |||
- Sommer-ZaPF 2011 in Dresden | |||
- Sommer-ZaPF 2013 in Jena | |||
- Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf | |||
== Satzung als PDF == | == Satzung als PDF == | ||
Die Satzung kann auch [https://github.com/ | Die Satzung kann auch [https://github.com/behrmann/Satzung_der_ZaPF/raw/master-tex/satzung.pdf als PDF Datei] heruntergeladen werden.<br /> | ||
Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF. | Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF. | ||
[[Kategorie:Regelungen]] | [[Kategorie:Regelungen]] |
Version vom 22. Juni 2014, 19:35 Uhr
Satzungstext
§1 Name
Die Tagung der Vertreterinnen und Vertreter der Physik-Fachschaften trägt den Namen Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften, kurz ZaPF. Sie ist die Nachfolgeorganisation der Bundes-Fachschaften-Tagung Physik (BuFaTa Physik).
§2 Mitglieder
Die ZaPF setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen und Mitgliedern der Fachschaften Physik aller Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen.
§3 Aufgaben
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen.
Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften.
§4 Tagung
Die ausrichtende Fachschaft legt den Programm-Ablauf der Tagung fest und erarbeitet ein Protokoll der Veranstaltung, den sogenannten ZaPF-Reader. Sie stellt davon allen Mitglieds-fachschaften ein Exemplar zur Verfügung.
Die Tagung beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum.
§5 Organe
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen und das Kommunikationsgremium.
(a) Das ZaPF-Plenum
Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen.
Einzelne Themen werden in Arbeitskreisen diskutiert und für das Plenum vorbereitet. Zu seinen Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der Vertreter und Vertreterinnern für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien.
Das Plenum beschließt ebenfalls die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF.
Den Ablauf der Plenen regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF.
(b) Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF) vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit.
Der StAPF besteht aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen, welche für jeweils ein Jahr gewählt werden.
Zu jeder im Sommersemester stattfindenden ZaPF werden drei Mitglieder des StAPF neu gewählt. Zu jeder im Wintersemester stattfindenden ZaPF werden zwei Mitglieder des StAPF neu gewählt.
Sollten ein oder mehrere Posten im StAPF vakant sein, muss im Abschlussplenum der darauf folgenden ZaPF eine Nachbesetzung durchgeführt werden. Die Nachbesetzung ist eine Personenwahl wie zur Wahl des gesamten StAPF. Sollte es keine Kandidatinnen oder Kandidaten für diese Posten geben, bleiben sie vakant.
Der StAPF konferiert öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen. Termin und Tagungsort (auf einer ZaPF, öffentlicher Chatraum, etc.) sind rechtzeitig an geeigneter Stelle bekannt zu machen.
Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten. Die Entscheidungen innerhalb des StAPF müssen in diesen Fällen einstimmig fallen.
Der StAPF gibt Informationen umgehend an die Fachschaften weiter. Auf jeder ZaPF ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Der StAPF ist für die Archivierung und Veröffentlichung der Ergebnisse der ZaPF verantwortlich, des Weiteren ist er Unterzeichner der ZaPF-Veröffentlichungen. Der StAPF wählt sich aus seiner Mitte einen Sprecher.
Sollte kein StAPF gewählt werden übernimmt das Plenum der ZaPF die Aufgaben des StAPF.
(c) Die Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben.
Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes.
Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln.
(d) Das Kommunikationsgremium
Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und jDPG.
Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Veröffentlichung gemeinsamer Beschlüsse. Weiterhin entsendet dieses Gremium einen gemeinsamen Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin zur KFP.
Die ZaPF und jDPG entsenden je ein Mitglied in das Kommunikationsgremium.
Die Amtszeit der Mitglieder im Kommunikationsgremium beläuft sich auf ein Jahr.
Näheres regelt das Dokument zur "Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und ZaPF in hochschulpolitischen Fragestellungen" in der Fassung vom Endplenum der ZaPF im Sommersemester 2010 in Frankfurt.
§6 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit, wobei Beschlussfähigkeit des Plenums vor der Abstimmung zwingend festzustellen ist. Satzungsänderungen sind nicht durch Initiativanträge möglich und können nur auf dem Endplenum abgestimmt werden.
Wünsche nach einer Satzungsänderung sind bis spätestens sieben Tage vor dem Anfangsplenum geeignet (z.B. über die ZaPF-Mailingliste) zusammen mit einem Antragsentwurf oder mindestens einer schriftlichen Begründung und einem konkreten Thema der Satzungsänderung anzukündigen.
Auf der ZaPF muss dann zwingend ein Arbeitskreis zum Thema der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durchgeführt werden, dessen Satzungsänderungsantrag bzw. Satzungsänderungsanträge bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Endplenums bei der die ZaPF ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden müssen.
Schlussbestimmungen und Änderungshistorie
Die vorliegende Satzung wurde anlässlich der ZaPF '06 in Dresden vorbereitet, mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Fachschaften beschlossen und angenommen. Diese Satzung setzt alle bisherigen außer Kraft. Sie trat zum 28.05.2006 in Kraft.
Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen auf der: - Sommer-ZaPF 2007 in Berlin - Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz - Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen - Sommer-ZaPF 2011 in Dresden - Sommer-ZaPF 2013 in Jena - Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf
Satzung als PDF
Die Satzung kann auch als PDF Datei heruntergeladen werden.
Der Änderungsgeschichte der Satzung und ihr LaTeX-Quelltext finden sich auf https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF.