WiSe13 AK VerfassteStudierendenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einleitung/Ziel des AK ==
== Einleitung/Ziel des AK ==
Tipps für baden-württembergische Unis für die Einführung bzw. den Umgang mit verfassten Studierendenschaften.
Tipps für baden-württembergische Unis für die Einführung bzw. den Umgang mit verfassten Studierendenschaften.


== Protokoll ==
== Protokoll ==
; Kurze Einleitung zur verfassten Studierendenschaft
; Kurze Einleitung zur verfassten Studierendenschaft
Ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, die die Studierenden vertritt. In 70er Jahren in BW verboten, jetzt wieder eingeführt. Vorteile z.B.: Offizielle Konten und Finanzierung, offizielle Verklagung der Uni möglich, Semestertickets, Grundausbildung etc. Änderungen z.B.: Öffentliche Wirkung kann brisanter sein, transparente Finanzen, strikterer Rechtsrahmen, ggf. höhere Kosten und Satzungen, Finanzordnungen nötig.  
Die verfasste Studierendenschaft ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, die die Studierenden vertritt. Als klare Vorteile werden z.B. die offiziellen Konten und Finanzierung angesehen, aber auch die Möglichkeit die Uni offiziell zu verklagen. Des Weiteren ist die Einführung eines Semestertickets sehr viel leichter, außerdem kann die verfasste Studierendenschaft mit ihrem einheitlichen Rahmen als Grundausbildung in Gremienarbeit etc. gesehen werden. Sowohl positiv als auch negativ wird gesehen, dass die öffentliche Wirkung der Studierendenvertretung stärker wahrgenommen wird - dabei muss man sich aber auch besser absichern und besser auf Worte etc. achten. Außerdem muss man die zusätzliche Arbeit durch z.B. transparentere Finanzen, strikteren Rechtsrahmen, ggf. höhere Kosten und Satzungen, Finanzordnungen beachten, mehr dazu wird wahrscheinlich noch als Mail über den ZaPF-Verteiler kommen.  




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<!--:#* Ilmenau (7,50€): zustehender Maximalbetrag, Fachschaftentopf -->
<!--:#* Ilmenau (7,50€): zustehender Maximalbetrag, Fachschaftentopf -->
<!--:#* Bonn (weiß er nicht): Antrag -->
<!--:#* Bonn (weiß er nicht): Antrag -->
<!--:#* Leipzig (8,05€): Sockelbeitrag größenunabhängig, Aufstockung größenabhängig, -->
<!--:#* Leipzig (8,05€): Sockelbeitrag größenunabhängig, Aufstockung größenabhängig, zusätzlicher Sozialfonds für Studierende in (finanzieller) Not -->
<!--:#* Düsseldorf (9 bis 11,50 €): Sockelbeitrag -->  
<!--:#* Düsseldorf (9 bis 11,50 €): Sockelbeitrag -->  
<!--:#* Dresden (4,90 €): auch verschiedene Töpfe -->
<!--:#* Dresden (4,90 €): auch verschiedene Töpfe -->
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# Haushaltsbeauftragte
# Haushaltsbeauftragte
#* (Mehrere) Professionelle*r in Festanstellung für Buchhaltung, Überprüfung, Überblick, Kompetenz, Beratung etc. sehr empehlenswert gerade wegen der verschiedentlich kompetenten Studierendenvertretungen und dem schwierigem Papierkram.
#* (Mehrere) Professionelle*r in Festanstellung für Buchhaltung, Überprüfung, Überblick, Kompetenz, Beratung etc. sehr empehlenswert gerade wegen der verschiedentlich kompetenten Studierendenvertretungen und dem schwierigem Papierkram.
# Wie viel Geld bekommt ihr von der VS?
#*
# Verteilung FSen Asta?
#*
# Wer entscheidet über Gelder?
# Wer entscheidet über Gelder?
#* Studierendenvertretung
#* Studierendenvertretung
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#* Gemischt
#* Gemischt
# Aufwandsentschädigungen?
# Aufwandsentschädigungen?
#* Gerade bei Vorstand der uniweiten Studierendenvertretung und den Referaten häufig, zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz
#* Gerade bei Vorstand der uniweiten Studierendenvertretung und den Referaten gibt es häufig eine finanzielle Aufwandsentschädigung, die zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz liegt.
#* oft Urlaubs/Freisemester möglich
#* Oftmals ist es für etwa ein Semester oder Jahr intensiverer Arbeit in der Studierendenvertretung Urlaubs/Freisemester möglich, ein Semester länger BAFöG zu bekommen oder die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.
#* Freisemester sind möglich für die ein gewähltes Amt inne haben
#* Urlaubs/Freisemester sind möglich für diejenigen, die ein gewähltes Amt inne haben.
#* Teilweise sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete
#* Vereinzelt wird sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete in der uniweiten Studierendenvertretung gezahlt.
#* steigern die Motivation, man sollte aber auch die Verhältnismäßigkeit wahren
#* Generell steigern Aufwandsentschädigungen die Motivation, man sollte aber auf jeden Fall auf die Verhältnismäßigkeit achten.
#* Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ...  beachten
#* Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ...  beachten



Version vom 15. November 2013, 16:05 Uhr

Arbeitskreis: Verfasste Studierendenschaft

Protokoll vom 15.11.2013

Beginn
13:35 Uhr
Ende
15:05 Uhr
Redeleitung
Claudio Michaelis (Uni Konstanz)
Protokoll
Mona Guthardt (Uni Leipzig)
Anwesende Fachschaften
FU Berlin,
TU Berlin,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
TU Dresden,
Uni Düsseldorf,
TU Ilmenau,
Uni Jena,
Uni Karlsruhe,
Uni Konstanz,
Uni Leipzig,
LMU München,
TU München,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Tipps für baden-württembergische Unis für die Einführung bzw. den Umgang mit verfassten Studierendenschaften.

Protokoll

Kurze Einleitung zur verfassten Studierendenschaft

Die verfasste Studierendenschaft ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, die die Studierenden vertritt. Als klare Vorteile werden z.B. die offiziellen Konten und Finanzierung angesehen, aber auch die Möglichkeit die Uni offiziell zu verklagen. Des Weiteren ist die Einführung eines Semestertickets sehr viel leichter, außerdem kann die verfasste Studierendenschaft mit ihrem einheitlichen Rahmen als Grundausbildung in Gremienarbeit etc. gesehen werden. Sowohl positiv als auch negativ wird gesehen, dass die öffentliche Wirkung der Studierendenvertretung stärker wahrgenommen wird - dabei muss man sich aber auch besser absichern und besser auf Worte etc. achten. Außerdem muss man die zusätzliche Arbeit durch z.B. transparentere Finanzen, strikteren Rechtsrahmen, ggf. höhere Kosten und Satzungen, Finanzordnungen beachten, mehr dazu wird wahrscheinlich noch als Mail über den ZaPF-Verteiler kommen.


Fragen zur verfassten Studierendenschaft
  1. Wie finanziert ihr euch?
    • Über Beitrag aller Studierenden, dabei wird dieser Beitrag unterschiedlich aufgeteilt: U.a. Hilfsfonds, verschiedene Töpfe für hochschulweite und fakultäts/fachweite Vertretung. Zentrale Sammlung und anschließende Verteilung.
    • Falls es keine verfasste Studierendenschaft gibt, läuft alles über Privatpersonen oder einen Verein. Aber auch z.B. bei hochschulübergreifenden Aktivitäten kann neben einer verfassten Studierendenschaft ein Verein sinnvoll sein.
  2. Wie hoch sind die Gebühren bei euch?
    • Normalerweise so 7-9 Euro Beitrag pro Studierendem an Studierendenvertretung.
  3. Wie läuft die Kontrolle/Prüfung (schematisch) ?
    1. Protokollierung der Finanzgeschäfte von Referaten und den fakultäts/fachweiten Studierendenvertretungen
    2. Zentrale Überprüfung von hochschulweiter Studierendenvertretung oder entsprechendem Referat
    3. Buchhalter*in oder Vereinsprüfung
    4. schlussendlich Kontrolle durch Landesrechnungshof
  4. Haushaltsbeauftragte
    • (Mehrere) Professionelle*r in Festanstellung für Buchhaltung, Überprüfung, Überblick, Kompetenz, Beratung etc. sehr empehlenswert gerade wegen der verschiedentlich kompetenten Studierendenvertretungen und dem schwierigem Papierkram.
  5. Wer entscheidet über Gelder?
    • Studierendenvertretung
  6. FS Haushalte?
    • Gemischt
  7. Aufwandsentschädigungen?
    • Gerade bei Vorstand der uniweiten Studierendenvertretung und den Referaten gibt es häufig eine finanzielle Aufwandsentschädigung, die zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz liegt.
    • Oftmals ist es für etwa ein Semester oder Jahr intensiverer Arbeit in der Studierendenvertretung Urlaubs/Freisemester möglich, ein Semester länger BAFöG zu bekommen oder die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.
    • Urlaubs/Freisemester sind möglich für diejenigen, die ein gewähltes Amt inne haben.
    • Vereinzelt wird sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete in der uniweiten Studierendenvertretung gezahlt.
    • Generell steigern Aufwandsentschädigungen die Motivation, man sollte aber auf jeden Fall auf die Verhältnismäßigkeit achten.
    • Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ... beachten


Allgemeine Tipps
    • gute Dokumentierung der Veranstaltungen, Partys, Verkäufe, etc. also quasi gute Buchhaltung, dabei ein Mix aus einfacher und doppelter Buchführung empfehlenswert siehe Mail über ZaPF-Verteiler


Zusammenfassung