WiSe13 AK VerfassteStudierendenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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#* steigern die Motivation, man sollte aber auch die Verhältnismäßigkeit wahren | |||
#* Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ... beachten | |||
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Version vom 15. November 2013, 15:51 Uhr
Arbeitskreis: Verfasste Studierendenschaft
Protokoll vom 15.11.2013
- Beginn
- 13:35 Uhr
- Ende
- 15:05 Uhr
- Redeleitung
- Claudio Michaelis (Uni Konstanz)
- Protokoll
- Mona Guthardt (Uni Leipzig)
- Anwesende Fachschaften
FU Berlin, TU Berlin, Uni Bonn, TU Braunschweig, TU Dresden, Uni Düsseldorf, TU Ilmenau, Uni Jena, Uni Karlsruhe, Uni Konstanz, Uni Leipzig, LMU München, TU München, Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
Tipps für baden-württembergische Unis für die Einführung bzw. den Umgang mit verfassten Studierendenschaften.
Protokoll
- Kurze Einleitung zur verfassten Studierendenschaft
Ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, die die Studierenden vertritt. In 70er Jahren in BW verboten, jetzt wieder eingeführt. Vorteile z.B.: Offizielle Konten und Finanzierung, offizielle Verklagung der Uni möglich, Semestertickets, Grundausbildung etc. Änderungen z.B.: Öffentliche Wirkung kann brisanter sein, transparente Finanzen, strikterer Rechtsrahmen, ggf. höhere Kosten und Satzungen, Finanzordnungen nötig.
- Fragen zur verfassten Studierendenschaft
- Wie finanziert ihr euch?
- Über Beitrag aller Studierenden, dabei wird dieser Beitrag unterschiedlich aufgeteilt: U.a. Hilfsfonds, verschiedene Töpfe für hochschulweite und fakultäts/fachweite Vertretung. Zentrale Sammlung und anschließende Verteilung.
- Falls es keine verfasste Studierendenschaft gibt, läuft alles über Privatpersonen oder einen Verein. Aber auch z.B. bei hochschulübergreifenden Aktivitäten kann neben einer verfassten Studierendenschaft ein Verein sinnvoll sein.
- Wie hoch sind die Gebühren bei euch?
- Normalerweise so 7-9 Euro Beitrag pro Studierendem an Studierendenvertretung.
- Wie läuft die Kontrolle/Prüfung (schematisch) ?
- Protokollierung der Finanzgeschäfte von Referaten und den fakultäts/fachweiten Studierendenvertretungen
- Zentrale Überprüfung von hochschulweiter Studierendenvertretung oder entsprechendem Referat
- Buchhalter*in oder Vereinsprüfung
- schlussendlich Kontrolle durch Landesrechnungshof
- Haushaltsbeauftragte
- (Mehrere) Professionelle*r in Festanstellung für Buchhaltung, Überprüfung, Überblick, Kompetenz, Beratung etc. sehr empehlenswert gerade wegen der verschiedentlich kompetenten Studierendenvertretungen und dem schwierigem Papierkram.
- Wie viel Geld bekommt ihr von der VS?
- Verteilung FSen Asta?
- Wer entscheidet über Gelder?
- Studierendenvertretung
- FS Haushalte?
- Gemischt
- Aufwandsentschädigungen?
- Gerade bei Vorstand der uniweiten Studierendenvertretung und den Referaten häufig, zwischen 50 € und dem BAFöG-Höchstsatz
- oft Urlaubs/Freisemester möglich
- Freisemester sind möglich für die ein gewähltes Amt inne haben
- Teilweise sogar Sitzungsgeld für einzelne oder gar alle Abgeordnete
- steigern die Motivation, man sollte aber auch die Verhältnismäßigkeit wahren
- Höchstgrenzen, "professionelles Ambiente", ... beachten
- Allgemeine Tipps
- gute Dokumentierung der Veranstaltungen, Partys, Verkäufe, etc. also quasi gute Buchhaltung, dabei ein Mix aus einfacher und doppelter Buchführung empfehlenswert siehe Mail über ZaPF-Verteiler