Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

SoSe 13 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
BenniD (Diskussion | Beiträge)
BenniD (Diskussion | Beiträge)
Zeile 54: Zeile 54:
<onlyinclude>
<onlyinclude>
Zur [[:Datei:Reso_SoSe13_Systemakkreditierung.pdf|Stellungnahme zur Systemakkreditierung]]
Zur [[:Datei:Reso_SoSe13_Systemakkreditierung.pdf|Stellungnahme zur Systemakkreditierung]]
== Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien ==
Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empfi�ehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
* Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Statusgruppe sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfi�ndung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
* Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
* Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
* Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreterinnen und Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekanin/Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.
</onlyinclude>
</onlyinclude>