SoSe13 AK Promotionsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen: | Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen: | ||
* Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist | * Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist ♺ Folge-AK | ||
* Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen. | * Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen. | ||
* Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden | * Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden ♺ Folge-AK | ||
* Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben | * Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben | ||
* Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen. | * Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen. |
Version vom 11. Mai 2013, 14:38 Uhr
Ansprechpartner
Ziel des AK
Protokoll
Ergebnisse
Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:
- Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist ♺ Folge-AK
- Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
- Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden ♺ Folge-AK
- Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben
- Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen.
- Druckkosten sollten durch Projekt- oder Haushaltsmittel bestritten werden
- Wir befürworten stimmberechtigte Studentische oder promovierende Mitglieder im Promotionsausschuss und Studentische oder promovierende Mitglieder in der Promotionskomission, sind allerdings unschlüssig, ob in letzterem nur beratende Funktion gegeben sein soll.
- Eingangsbedingungen zur Aufnahme einer Promotion in der Physik sollten ein M.Sc. of Science (oder gleichwertig) sein, welcher nicht in der Physik erworben sein worden muss.
- Zum Fast-Track positionieren wir uns vorerst nicht.
- Das Rigorosum ist eher kein Nachweis einer fachlichen Eignung zur Dissertation.
- Die Disputation soll fachnah sein.