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WiSe12 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Positionspapier zur Systemakkreditierung: "Fussnote" in Form von Klammer hinzugefügt
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* Den fakultäteninternen Kommissionen wird die Aufgabe übertragen, für eine ständige Qualitätssicherung der Studiengänge in den jeweiligen Fakultäten Sorge zu tragen. Außerdem hat sie der fakultätenübergreifenden Kommission in regelmäßigen Abständen über die von ihnen überwachten Studiengänge Bericht zu erstatten.
* Den fakultäteninternen Kommissionen wird die Aufgabe übertragen, für eine ständige Qualitätssicherung der Studiengänge in den jeweiligen Fakultäten Sorge zu tragen. Außerdem hat sie der fakultätenübergreifenden Kommission in regelmäßigen Abständen über die von ihnen überwachten Studiengänge Bericht zu erstatten.
* Beiden Kommissionen soll dabei uneingeschränkter Zugriff auf alle relevanten Daten des zu evaluierenden Studiengangs gewährt werden.
* Beiden Kommissionen soll dabei uneingeschränkter Zugriff auf alle relevanten Daten des zu evaluierenden Studiengangs gewährt werden.
* Alle das QMS betreffende Kommissionen sollen vollparitätisch besetzt werden.
* Alle das QMS betreffende Kommissionen sollen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau, ProfessorInnen in gleicher Anzahl) besetzt werden.
* Die Existenz eines externen Beschwerdemanagements ist zwingend notwendig. Diese muss Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule nehmen können. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
* Die Existenz eines externen Beschwerdemanagements ist zwingend notwendig. Diese muss Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule nehmen können. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
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