SoSe 12 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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# Es gibt in mindestens einem der beteiligten Fachbereiche einen Verantwortlichen oder einen verantwortlichen Ausschuss, der für die Durchführung und Koordination des interdisziplinären Studiengangs zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Abstimmung von Prüfungsordnungen und die Koordination von Veranstaltungsterminen. Auch eine kompetente Studienberatung ist gewährleistet. | # Es gibt in mindestens einem der beteiligten Fachbereiche einen Verantwortlichen oder einen verantwortlichen Ausschuss, der für die Durchführung und Koordination des interdisziplinären Studiengangs zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Abstimmung von Prüfungsordnungen und die Koordination von Veranstaltungsterminen. Auch eine kompetente Studienberatung ist gewährleistet. | ||
# Bei einem Wechsel während des Bachelors zwischen dem interdisziplinären Studiengang und den entsprechenden klassischen Studiengängen werden möglichst viele Leistungen anerkannt. Der Bachelor des interdisziplinären Studiengangs wird, gegebenenfalls unter Auflagen, beim Übergang in den Master des reinen Studiengangs und umgekehrt anerkannt. | # Bei einem Wechsel während des Bachelors zwischen dem interdisziplinären Studiengang und den entsprechenden klassischen Studiengängen werden möglichst viele Leistungen anerkannt. Der Bachelor des interdisziplinären Studiengangs wird, gegebenenfalls unter Auflagen, beim Übergang in den Master des reinen Studiengangs und umgekehrt anerkannt. | ||
=== Vorlesungszeiten === | |||
'''Resolution zu Vorlesungszeiten in Deutschland''' | |||
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften befürwortet eine Vorverlegung und Harmonisierung der Vorlesungszeiten an allen deutschen Hochschulen mit dem Zweck, die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas und weltweit zu erleichtern. Eine solche Umstellung soll deutschlandweit einheitlich erfolgen. Dies soll nur geschehen, wenn ein termingerechtes Zulassungs- und Einschreibungsverfahren garantiert werden kann und die Einbeziehung von Praktika, insbesondere Schulpraktika, ohne Zeitverzug möglich ist. Um einmalige Schwierigkeiten bei der Umstellung zu vermeiden, sollen die Vorlesungszeiten über einen Migrationszeitraum von vier bis sechs Jahren kontinuierlich angepasst werden. |