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Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an: | Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an: | ||
* Zu den Vorlesungen werden in der Regel Übungsaufgaben gestellt (insbesondere zu den Grundvorlesungen). | |||
* Sofern der Dozent die Aufgaben nicht selbst stellt, werden sie von ihm bestätigt. | |||
* Zu den Aufgaben werden Musterlösungen als Dokument zugänglich gemacht. | |||
* Jeder Studierende soll Möglichkeit haben seine bearbeiteten Aufgaben zur Korrektur abzugeben. | |||
* Die Teilnehmerzahl einer Übungsgruppe soll 15 nicht überschreiten. | |||
* Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben in den Übungsgruppen die gerechneten und neuen Aufgaben zu besprechen und Fragen zu klären. | |||
* Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge). | |||
* Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe. | |||
=== Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg === | === Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg === | ||
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Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden: | Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden: | ||
# sich selbst eine Satzung zu geben | |||
# Beiträge zu erheben und ihre Finanzen selbst zu verwalten | |||
# sich politisch zu äußern | |||