Ausschuss Bachelor: Unterschied zwischen den Versionen

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zwischen einer Prüfung pro Lehrveranstaltung
zwischen einer Prüfung pro Lehrveranstaltung
drei Lehrveranstaltungen zu wählen.
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== Frühere Resolutionen ==
=== Bachelorarbeit ===
Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.
=== Studium im Ausland ===
Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master-Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen der Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.
=== Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor und den Master ===
Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.
Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung nahe.
Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.
Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigen Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zulasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden.
Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.<br />
"Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse, B.Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichweitig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B.Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen M.Sc. in Physik nicht unterschieden wird.
Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B.Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M.Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen.. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem solchen Zulassungsverfahren befinden.
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung." (SS 08)