Satzung der ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen
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== § 3 Aufgaben== | == § 3 Aufgaben== | ||
Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Problemkreisen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. | |||
Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. | Eine ZaPF beginnt mit dem Anfangsplenum und endet nach dem Abschlussplenum. Die ausrichtende Fachschaft legt den weiteren Programm-Ablauf der Tagung fest. | ||
Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF analog. | Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF analog. | ||