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SoSe26 AK Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Protokoll''' vom 14.05.2026
'''Beginn'''<br />
   11:10 Uhr<br />
'''Ende'''<br />
   xx:yy Uhr<br />
'''Redeleitung'''<br />
   Name (Uni)<br />
'''Protokoll'''<br />
Linne Kühn (Bremen)<br />
'''Anwesende Fachschaften'''
<!-- HINWEIS:
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    Nur die ERSTEN VIER UND die LETZTEN DREI Zeichen einer Zeile entfernen.
    Das Zeichen "-" vor jeder Universität muss verbleiben. -->
* RWTH Aachen,
* FU Berlin,
* HU Berlin (IMP),
* HU Berlin (Physik),
* TU Berlin (NidI),
* TU Berlin (Physik),
* Universität Bonn,
* Universität Bremen,
* TU Chemnitz,
* TU Dresden,
* Universität Düsseldorf (NaWi),
* Universität Erlangen-Nürnberg,
* Universität Frankfurt,
* Universität Göttingen,
* Universität Hamburg (Physik),
* Universität Heidelberg,
* KIT
* Universität Köln (Physik),
* Universität Mainz
* Universität Marburg
* Hochschule München,
* LMU München,
* Universität Potsdam,
<!-- - Universität Regensburg, -->
* Universität Rostock,
* Universität Würzburg,
== Protokoll ==
== Protokoll ==
Die ist ein Hinweis zur Nutzung der ZaPF-Pads: <br \>
Üblicherweise werden die Protokolle von Arbeitskreisen und Workshops in HedgeDog-Pads '''verfasst''', '''überarbeitet''' und anschließen '''hier eingefügt''' sowie '''kurz zusammengefasst'''. Bitte beachtet, dass dafür jeweils '''ihr''', als Verantwortliche des jeweiligen Arbeitskreises und Workshops, '''verantwortlich''' seid! <br \>
Die Pads werden nach einiger Zeit gelöscht/können verloren gehen. Die darin enthaltenen Informationen werden ferner von der Volltextsuche des Wikis nicht erfasst. Alles, was also nicht im Wiki steht, ist im Zweifel nicht nachweisbar, eure Arbeit für die Nachwelt nicht erhalten! Die Aufgabe fällt den Protokollantika des AK, in erster Linie jedoch den '''Leitika des AK''' zu.


Vor und während des AK steht an dieser Stelle in der Regel ein Link in ein ZaPF-Pad. Fall dieses noch nicht existiert, eröffnet bitte selbst eines und fügt den Link ein. <br \>
* Geschichte der Hochschulverwaltung im 20. Jahrhundert<br />
https://pads.zapf.in/SoSe26_Goettingen_AK_Recht
-&gt; Woher kommt das universitäre Selbstverwaltungssystem?
 
'''Die Folien werden vorgestellt'''


* bis 1970: Ordinarienuniversität, Bestimmung durch Ordinarien, also Lehrstuhlinhabende,weitgehende (juristische) Selbstverwaltung der Universitären
* Grundgesetz 1949: Forschung und Lehre ist frei, als Lehre aus der NS-Diktatur
* Vorstoß für ein Bundeshochschulgesetz unter Willy-Brand
* 1972: Vorschaltgesetz Niedersachsen: erstes moderne Hochschulgesetz, Teilung der Statusgruppen -&gt; '''Gruppenuniversität''', Viertelparität
** 1973: 400 (maßgeblich CDU und FDP) Profs haben vor dem BVergG geklagt, mit der Begründung des 'Trägnis der freien Lehre und Forschung' wurde die Viertelparität gekippt
** ''Was ist mit Öffnung der Hochschulen gemeint?''
*** ''Hochschulzugang wurde mehr Menschen ermöglicht, Bafög, Schaffung neuer Universitäten und Hochschulen, Integration pädagogischer Hochschulen''
** ''Gab es früher Studiengebühren?'' -
*** ''Vorlesungsgebühren und Prüfungsgebühren direkt an die Profs, steuerfrei (Rechtliche Lage unklar)''
* Aufbau des 73'er-Urteils wird vorgestellt (noch einfügen)
** Leitsätze sind quasi der Abstract
** Leitsätze werden vorgestellt
** ''Wie ist das mit nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen?''
*** ''In Fragen der Forschung und Lehre nicht stimmberechtigt, wird aber ignoriert (weil niemand klagt)''
** Entscheidungsformel wird vorgestellt
*** ''Was sind Oberingenieur:innen, Oberassistent:innen?''
**** ''Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in großen AGs, die Leitungsfunktion haben''
*** Wissenschaftsdefinition: Humboldtsches Ideal der zweckfreien Erkenntnis: Forschung um der Forschung willen
**** Staat hat die Aufgabe, Hochschulen mit den Mitteln auszustatten, sodass dieses ideal erfüllt werden kann
**** Hochschulen haben die Aufgabe, die Organisation nach den Bedürfnissen aller Statusgruppen auszurichten
***** ''Wurde die alte Ordinarienuniversität für verfassungwidrig erklärt?''
****** ''nicht explizit, aber implizit''
***** ''Gibt es eine Sonderstellung für PhDs, da siese AGs tragen?''
****** ''es müsste eine Klage eingereicht werden, um diesen Punkt zu prüfen''
***** ''Was heißt maßgebender Einfluss auf dem Gebiet der Lehre für Hochschullehrer:innen?''
****** ''50%, ausschlaggebend ist hingegen nicht klar definiert''
***** ''In welchen Bundesländern gibt es Gremien wie eine Studienkommision, die dem Fakultätsrat unterstellt sind?''
****** Bayern: 2 Studis auf 10 andere
****** Rheinland-Pfalz: drittelparitätisch
****** (Auswahl)
***** ''Bayern: Stand in Debatte, ob Exmatrikulation in Strafenkatalog aufgenommen wird''
***** ''Im BayHG sollte durchgesetzt werden (2020?), dass in Prüfungssituationen die Unverletzlichkeit der Wohnung von Studis nicht gewahrt ist''
***** ''Urteil ist 50 Jahre alt, würde das aktuelle BVerfG genauso urteilen?''
****** ''Kommt zum ThüringenHG-Ak,''
***** ''Wie können gewählte Personen aus Gremien entfernt werden, die unkonform handeln?''
****** ''Eventuell Beamtenrechtlicher Weg, tlw. existieren anonyme Meldeverfahren bei Wissenschaftsministerien''
***** ''Was tut man, wenn man feststellt, dass an der Hochschule etwas verfassungswiedrig läuft''
****** ''Prinzipiell darf eine jede Person vorm BVerfG klagen, ist aber viel Arbeit -&gt; Gesellschaft für Freiheitsrechte kann weiterhelfen''
***** ''Hat sich schon jemand auf die sanierungsbedürftigen Gebäuden berufen (Staat muss Mittel stellen)?''
****** ''quasi in Berlin versucht, Konferenz der Landeshochschulrektoren hat sich dagegen ausgesprochen''
***** ''Wie sieht die Hoschulorganisation in Östereich aus?''
****** '''Ähnlich aber anders', Arbeitsrecht funktioniert anders''
* 1976: Hochschulrahmengesetz
* Fazit: Viel in Bewegung, beschäftigt euch gerne weiter damit
== Zusammenfassung/Ausblick ==
== Zusammenfassung/Ausblick ==
Hier ist eine kurze '''Zusammenfassung''' (ggf. mit einem kurzen Ausblick) des AKs '''einzutragen'''. Die Aufgabe fällt den Protokollantika des AK, in erster Linie jedoch den '''Leitika des AK''' zu.
Hier ist eine kurze '''Zusammenfassung''' (ggf. mit einem kurzen Ausblick) des AKs '''einzutragen'''. Die Aufgabe fällt den Protokollantika des AK, in erster Linie jedoch den '''Leitika des AK''' zu.




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[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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Version vom 18. Mai 2026, 17:46 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Opa, Gabriel

Einleitung und Ziel des AK
Einführung und Austausch über unsere Hochschul- und Gremienstruktur. Überblick über das Hochschulurteil des BVerfG.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Alle interessierten ZaPFika

Wie läuft der AK ab?
Input-Vortrag mit Diskussion

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Keine

Materialien und weitere Informationen
Link zum 73er-Urteil siehe oben

SoSe26 AK Recht

Protokoll vom 14.05.2026

Beginn
   11:10 Uhr
Ende
   xx:yy Uhr
Redeleitung
   Name (Uni)
Protokoll
Linne Kühn (Bremen)
Anwesende Fachschaften


  • RWTH Aachen,
  • FU Berlin,
  • HU Berlin (IMP),
  • HU Berlin (Physik),
  • TU Berlin (NidI),
  • TU Berlin (Physik),
  • Universität Bonn,
  • Universität Bremen,
  • TU Chemnitz,
  • TU Dresden,
  • Universität Düsseldorf (NaWi),
  • Universität Erlangen-Nürnberg,
  • Universität Frankfurt,
  • Universität Göttingen,
  • Universität Hamburg (Physik),
  • Universität Heidelberg,
  • KIT
  • Universität Köln (Physik),
  • Universität Mainz
  • Universität Marburg
  • Hochschule München,
  • LMU München,
  • Universität Potsdam,


  • Universität Rostock,
  • Universität Würzburg,

Protokoll

  • Geschichte der Hochschulverwaltung im 20. Jahrhundert

-> Woher kommt das universitäre Selbstverwaltungssystem?

Die Folien werden vorgestellt

  • bis 1970: Ordinarienuniversität, Bestimmung durch Ordinarien, also Lehrstuhlinhabende,weitgehende (juristische) Selbstverwaltung der Universitären
  • Grundgesetz 1949: Forschung und Lehre ist frei, als Lehre aus der NS-Diktatur
  • Vorstoß für ein Bundeshochschulgesetz unter Willy-Brand
  • 1972: Vorschaltgesetz Niedersachsen: erstes moderne Hochschulgesetz, Teilung der Statusgruppen -> Gruppenuniversität, Viertelparität
    • 1973: 400 (maßgeblich CDU und FDP) Profs haben vor dem BVergG geklagt, mit der Begründung des 'Trägnis der freien Lehre und Forschung' wurde die Viertelparität gekippt
    • Was ist mit Öffnung der Hochschulen gemeint?
      • Hochschulzugang wurde mehr Menschen ermöglicht, Bafög, Schaffung neuer Universitäten und Hochschulen, Integration pädagogischer Hochschulen
    • Gab es früher Studiengebühren? -
      • Vorlesungsgebühren und Prüfungsgebühren direkt an die Profs, steuerfrei (Rechtliche Lage unklar)
  • Aufbau des 73'er-Urteils wird vorgestellt (noch einfügen)
    • Leitsätze sind quasi der Abstract
    • Leitsätze werden vorgestellt
    • Wie ist das mit nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen?
      • In Fragen der Forschung und Lehre nicht stimmberechtigt, wird aber ignoriert (weil niemand klagt)
    • Entscheidungsformel wird vorgestellt
      • Was sind Oberingenieur:innen, Oberassistent:innen?
        • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in großen AGs, die Leitungsfunktion haben
      • Wissenschaftsdefinition: Humboldtsches Ideal der zweckfreien Erkenntnis: Forschung um der Forschung willen
        • Staat hat die Aufgabe, Hochschulen mit den Mitteln auszustatten, sodass dieses ideal erfüllt werden kann
        • Hochschulen haben die Aufgabe, die Organisation nach den Bedürfnissen aller Statusgruppen auszurichten
          • Wurde die alte Ordinarienuniversität für verfassungwidrig erklärt?
            • nicht explizit, aber implizit
          • Gibt es eine Sonderstellung für PhDs, da siese AGs tragen?
            • es müsste eine Klage eingereicht werden, um diesen Punkt zu prüfen
          • Was heißt maßgebender Einfluss auf dem Gebiet der Lehre für Hochschullehrer:innen?
            • 50%, ausschlaggebend ist hingegen nicht klar definiert
          • In welchen Bundesländern gibt es Gremien wie eine Studienkommision, die dem Fakultätsrat unterstellt sind?
            • Bayern: 2 Studis auf 10 andere
            • Rheinland-Pfalz: drittelparitätisch
            • (Auswahl)
          • Bayern: Stand in Debatte, ob Exmatrikulation in Strafenkatalog aufgenommen wird
          • Im BayHG sollte durchgesetzt werden (2020?), dass in Prüfungssituationen die Unverletzlichkeit der Wohnung von Studis nicht gewahrt ist
          • Urteil ist 50 Jahre alt, würde das aktuelle BVerfG genauso urteilen?
            • Kommt zum ThüringenHG-Ak,
          • Wie können gewählte Personen aus Gremien entfernt werden, die unkonform handeln?
            • Eventuell Beamtenrechtlicher Weg, tlw. existieren anonyme Meldeverfahren bei Wissenschaftsministerien
          • Was tut man, wenn man feststellt, dass an der Hochschule etwas verfassungswiedrig läuft
            • Prinzipiell darf eine jede Person vorm BVerfG klagen, ist aber viel Arbeit -> Gesellschaft für Freiheitsrechte kann weiterhelfen
          • Hat sich schon jemand auf die sanierungsbedürftigen Gebäuden berufen (Staat muss Mittel stellen)?
            • quasi in Berlin versucht, Konferenz der Landeshochschulrektoren hat sich dagegen ausgesprochen
          • Wie sieht die Hoschulorganisation in Östereich aus?
            • 'Ähnlich aber anders', Arbeitsrecht funktioniert anders
  • 1976: Hochschulrahmengesetz
  • Fazit: Viel in Bewegung, beschäftigt euch gerne weiter damit

Zusammenfassung/Ausblick

Hier ist eine kurze Zusammenfassung (ggf. mit einem kurzen Ausblick) des AKs einzutragen. Die Aufgabe fällt den Protokollantika des AK, in erster Linie jedoch den Leitika des AK zu.